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Verlängerung der Regelstudienzeit

Zur Abmilderung der Folgen von Corona wurde die Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020 eingeschriebenen und nicht beurlaubten Studierenden um ein Semester verlängert.

© KH Mainz/Carsten Costard

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 16.09.2020 ein neues Hochschulgesetz verabschiedet. Angenommen wurde auch ein Änderungsantrag der Ampelfraktionen, mit dem die Regelstudienzeit wegen der Corona-Pandemie um ein Semester verlängert wird. Damit soll verhindert werden, dass Studierende aufgrund einer Überschreitung der Regelstudienzeit ihren Bafög-Anspruch verlieren.

«Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit für die im Sommersemester 2020 in einen Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschriebenen und nicht beurlaubten Studierenden um ein Semester wird eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Förderungshöchstdauer erreicht. Dadurch können unzumutbare Härten beim BAföG-Bezug vermieden werden. Die Regelung dient dem Ausgleich von Nachteilen, da es aufgrund der Corona-Pandemie im Sommersemester 2020 zu Verzögerungen im Studienverlauf gekommen sein kann. [...]» (Auszug aus den FAQs zum neuen Hochschulgesetz / Quelle: MWWK RLP)

Weitere Informationen zur Novellierung des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetztes sind auf den Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland Pfalz erhältlich. ⇒ Link zum MWWK RLP