In 9 Hausarztpraxen in Rheinland-Pfalz wurden teilnehmende Patienten/Patientinnen durch Advanced Practice Nurses medizinisch-pflegerisch betreut.
Folgende Hausarztpraxen waren als Kooperationspartner am Projekt FAMOUS beteiligt:
(alphabetisch nach Ort)
1 | Ärzteteam Büchenbeuren | Hauptstraße 1, 55491 Büchenbeuren Telefon: 06543 501638-0 E-Mail: ute.drevermann[at]aerzteteam-buechenbeuren(dot)de Website: www.aerzteteam-buechenbeuren.de | |
2 | Allgemeinarztpraxis Dr. Verena Maar | Kirchstraße 10, 56559 Burgbrohl Telefon: 02636 1412 E-Mail: info[at]praxis-maar(dot)de Website: www.praxis-maar.de | |
3 | HVZ Daun Dr. Carsten Schnieder | Abt-Richard-Straße 2b, 54550 Daun Telefon: 06592 617 E-Mail: info[at]hvz-daun(dot)de Website: www.hvz-daun.de | |
4 | ÜBAG | Trierer Straße 11, 54550 Daun Telefon: 06592 95880 Fax: 06592 958825 E-Mail: praxispitzen[at]gmail(dot)com | |
5 | Praxis für Allgemeinmedizin, Innere und Sportmedizin Axel Alexander Schülgen | Raiffeisenstraße 5, 57632 Flammersfeld Telefon: 02685 324 E-Mail: info[at]praxis-schuelgen(dot)de Website: www.praxis-schuelgen.de | |
6 | Praxis Curamed Dr. med. Carl Priester-Lasch | Schwerdstraße 5-7, 67574 Osthofen | |
7 | Gemeinschaftspraxis Dres. Klein & Schreiber | Mittelstraße 112, 53424 Remagen Telefon: 02642 7653 E-Mail: praxkleinschreiber[at]web(dot)de | |
8 | Hausarzt-Praxis Tawern | Mannebacher Straße 14, 54456 Tawern | |
9 | MVZ Westhofen Dr. med. Wallraven, Dr. med. Hesse, Dr. med. Hirschburger | Osthofener Straße 34, 67593 Westhofen Telefon: 06244 908070 E-Mail: rezept[at]mvz-westhofen(dot)de Website: www.mvz-westhofen.de | |
Alle teilnehmenden Hausarztpraxen liegen im ländlichen Raum von Rheinland-Pfalz und versorgen eine große Anzahl an multimorbiden Patienten und Patientinnen. Sie haben sich beim Projekt FAMOUS beworben und sind als Kooperationspartner ausgewählt worden. Die Praxen verfügen über die notwendige Infrastruktur für den Einsatz eines/einer APN und waren bereit, eine neuartige Versorgungsform zu erproben und damit Pionierarbeit zu leisten.
Im FAMOUS-Projekt sind sie Kooperationspartner der KH Mainz sowie Arbeitgeber des/der APN. Sie supervidierten den/die APN, der/die im Delegationsmodell tätig waren. Sie übernahmen die Schlüsselfunktion bei der Gewinnung der teilnehmenden Patienten und Patientinnen und nahmen an wissenschaftlichen Befragungen zum neuen Versorgungsmodell teil.
Im Zeitraum von 01.04.2021 bis 31.03.2024 war ein/eine APN in jeweils einer der teilnehmenden Hausarztpraxen angestellt und übernahm seit dem 01.10.2021 die fallbezogene Versorgung einiger der multimorbiden Patienten und Patientinnen. Um den Einsatz des/der APN zu ermöglichen, erarbeiteten die Hausarztpraxen ein Konzept zur Prozess- und Strukturanpassung. Auf dieser Grundlage schulten sie ihr Team, sodass dieses mit den Projektzielen und der konkreten Projektumsetzung vertraut war.
Der Hausarzt/Die Hausärztin warb bei Patienten und Patientinnen, die die erforderlichen Kriterien erfüllten, für die Teilnahme am FAMOUS-Projekt und übernahm deren individualisierte Aufklärung. Er/Sie band den/die APN in das Praxisteam mit ein und traf sich mit ihm/ihr zu wöchentlichen Fallbesprechungen, bei der erfolgte sowie anstehende Versorgungsmaßnahmen der teilnehmenden Patienten und Patientinnen thematisiert wurden. Darüber hinaus standen die Hausärzte und Hausärztinnen in Kontakt mit dem Projektteam und reflektierten die Zusammenarbeit mit dem/der APN in qualitativen Interviews und quantitativen Befragungen.
Durch die Teilnahme am FAMOUS-Projekt ergaben sich für die Hausarztpraxen vielfältige Vorteile:
Am 31.03.2024 endet die Anstellung der APNs in den Hausarztpraxen. Nach Projektende am 31.12.2024 berät der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Grundlage des Ergebnis-, Schluss- und Evaluationsberichtes, ob FAMOUS für eine Überführung in die Regelversorgung oder einen Erkenntnistransfer empfohlen wird. Drei Monate später beschließt der Innovationsausschuss, ob und inwieweit die Ergebnisse bzw. Erkenntnisse in die Gesundheitsversorgung überführt werden sollten. Dieser Beschluss kann eine Empfehlung zur vollständigen oder teilweisen Überführung der Elemente in die Regelversorgung beinhalten. Davon hängt ab, ob Hausarztpraxen auch zukünftig APNs anstellen und deren Leistungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen können.