Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Lehrende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule (mit ECHE) an eine aufnehmende Hochschule (mit ECHE) gefördert werden. Ferner darf Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule (mit ECHE) eingeladen werden.
Die Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und sechzig Tagen; das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden für die erste Arbeitswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.