Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ wird fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekannt zu machen. Diese Kriterien gelten auch für Zero-Grant-Geförderte.
Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Vollständige und fristgerechte Einreichung der Bewerbungsunterlagen
- Darlegung der Motivation
- Beschreibung der Sinnhaftigkeit des Vorhabens
- Sprachkenntnisse
- Interkulturelle Vorerfahrungen
Graduierte Bewerberinnen und Bewerber, die während der vorangegangenen Studienphase eine Erasmus+ Förderung erhalten haben, können nur noch für den restlichen förderfähigen Aufenthaltszeitraum eine Förderung erhalten.
Beispiel: Während des BA-Studium wurde ein achtmonatiges Auslandsstudiensemester mit Erasmus+ Förderung absolviert. Die/der Graduierte kann noch für einen viermonatigen Praxisaufenthalt Fördermittel im Rahmen von Erasmus+ erhalten.