Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung und chronischen Erkrankungen
Zielgruppe: Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung.
Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden. Zur Bemessung der Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine behinderte oder chronisch erkrankte Person gegenübergestellt. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.
Antragseinreichung: Der Beihilfeantrag (das Formular steht auf der PROMOS-Webseite zur Verfügung) wird mit folgenden Anlagen eingereicht
- Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
- weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben