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DAAD-Programm PROMOS

Das Programm PROMOS des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), welches aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert wird, ermöglicht die leistungsbezogene Förderung von Studierenden, die Auslandsaufenthalte im außereuropäischen Ausland planen.
Interessante Einblicke bietet die Multimedia Reportage PROMOS bewegt!
An der KH Mainz ist das ifb die PROMOS-Koordinierungsstelle, welche die Bewerberinnen und Bewerber berät, die Auswahlkommission leitet und die mobilen Geförderten betreut.

Studienaufenthalte4 Wochen bis 6 MonateGefördert werden Studiensemester* außerhalb Europas o. Kurzstipendien für Recherchen zu Abschlussarbeiten
Vollzeitpraktika 6 Wochen bis 6 MonateNicht für EU-Länder, Island, Lichtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Vereinigtes Königreich und die Türkei. Ausgenommen sind außerdem Praktika bei Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland, Goethe-Instituten, Deutschen Schulen im Ausland, DAAD-Außenstellen, Deutschen Auslandsvertretungen und beim Deutschen Archäologischen Institut (für Praktika bei diesen Institutionen gibt es eigene Förderprogramme beim DAAD).
Fach- und Sprachkurse

Fachkurse
5 Tage bis
6 Wochen

 

Sprachkurse 3 Wochen bis 6 Monate

Weltweit gefördert wird die Teilnahme an Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden. Fachkurse sind z.B. Sommerkurse an ausländischen Universitäten.

Förderbar sind Sprachkurse an Hochschulen mit einem Umfang von mindesten 25 Stunden/Woche (Angebote z.B. über den DAAD).

*Diese Programmlinie fördert auch Aufenthalte an außereuropäischen Hochschulen, mit denen bislang kein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden konnte. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das ifb.

Die Fördersätze entsprechen den länderspezifischen DAAD-Teilstipendienraten, den DAAD-Reisekostenpauschalen oder der Pauschale für die Kursgebühren. Über die tatsächliche Höhe des Stipendiums, in Abhängigkeit der eingeworbenen Mittel und der Anzahl der Bewerbungen entscheidet, im Fall einer Stipendienzusage, eine Auswahlkommission. Bei Teilstipendien ist eine minimale Förderung von einem (bzw. 1,5 Monaten für Praktika) und eine maximale Förderung von sechs Monaten möglich.

PROMOS Fördersätze 2024

Studierende der Katholischen Hochschule Mainz, die für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind.

  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Motivationsschreiben (gute Begründung des Entschluss für eine Hochschule oder Institution und für die Förderung)
  • Übersicht Ihrer erbrachten Leistungen (Notendurchschnitt 2,3 oder besser)
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über die Kenntnis der Arbeits- bzw. Studiensprache (ggf. durch Teilnahme an einem Spracheinstufungstest)
  • Verbindliche Zusage der aufnehmenden Institution

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich für Auslandsaufenthalte im zweiten Halbjahr 2024 bis zum 15. April 2024 und für Auslandsaufenthalte im ersten Halbjahr 2025 bis zum 15. November 2024 über folgende Formulare des Mobiltitätsportals der KH Mainz registrieren:

Studierende, die im Ausland für eine Abschlussarbeit recherchieren möchten, wenden sich bitte direkt an das ifb.

Die entscheidenden Auswahlkriterien sind

  • Motivation,
  • Qualifikationen und Studienleistungen,
  • die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium und
  • nachgewiesenen Sprachkenntnisse, sowie
  • die fristgerecht und vollständige Einreichung der Bewerbung.

Eine Auswahlkommission der KH Mainz wird nach der Bewerbungssfrist die Auswahlentscheidung treffen und die Bewerberinnen und Bewerber zeitnah benachrichtigen. Bitte beachten Sie, dass Studierende, die sich erstmalig um eine PROMOS Förderung bewerben, gegenüber wiederholten Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt gefördert werden.

Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, kann u.U. keine PROMOS Fördervereinbarung geschlossen werden.

Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung und chronischen Erkrankungen

Zielgruppe: Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung.

Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden. Zur Bemessung der Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine behinderte oder chronisch erkrankte Person gegenübergestellt. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.

Antragseinreichung: Der Beihilfeantrag (das Formular steht auf der PROMOS-Webseite zur Verfügung) wird mit folgenden Anlagen eingereicht

  • Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
  • weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben

Nähere Informationen erhalten Sie im Institut für angewandte Forschung und internationale Beziehungen (ifb) bei:

Milena Rommel M.A.
Management Internationales
Telefon
+49 6131 28944-350
Raum Haus 1, 2.11
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