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Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Programmland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren.
Erfahrungsberichte von Erasmus+ Alumni finden Sie hier.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Förderraten für die internationale Erasmus+ Mobilität an ausgewählte Partnerhochschulen weltweit
Mobilitätsrichtung | Wieviel? | Mögliche top ups |
---|---|---|
Outgoing-Studierende in Partnerländer | 700 EUR / Monat | für Teilnehmer*Innen mit geringen Chancen: 250 EUR / Monat |
Zuschuss für Green Travel:
Die folgenden Sonderzuschüsse sind alle mit dem Zuschuss für „Grünes Reisen“ kombinierbar. Jedoch kann die 250 Euro Zusatzförderung nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien auf Sie zutreffen.
Studierende mit Behinderung:
In der neuen Programmgeneration wird mit Beginn der Projekte 2021 die Sonderförderung von Personen mit einem Grad der Behinderung von min. 20 auf Personen mit chronischen Erkrankrungen ausgeweitet.
Studierende mit Kind/Kindern:
Studierende, die für ein Auslandsstudium über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können eine zusätzliche monatliche Pauschale beantragen. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner/Partnerin) mitreist.
Praxisbeispiele Sonderförderung
Mit dem Wintersemester 2022/2023 erfolgt außerdem eine Ausweitung der Zielgruppen der Studierenden mit geringeren Chancen für den Aufstockungsbetrag (top-up) von 250 EUR für folgende Gruppen:
Erwerbstätige Studierende:
Erstakademiker*innen:
Neu eingeführt wird die Möglichkeit Mobilitäten zukünftig auch im blended Format durchzuführen.
Studierende, die nicht an einer regulären physischen Mobilität von mindestens 2 Monaten teilnehmen können, haben die Möglichkeit, eine kürzere physische Mobilität (5-30 Tage) mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren. Der Zeitraum der virtuellen Komponente ist nicht vorgeschrieben. Ziel ist es, Geförderten flexibles und innovatives Lernen und Lehren zu ermöglichen. Gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork sollen im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kursen gefördert werden. Dabei müssen Studierende mindestens 3 ECTS Punkte erreichen.
Förderraten für blended mobilities
Mobilitätsdauer | Wieviel? | Mögliche top ups |
---|---|---|
Tag 5-14 | 70 EUR / Tag | Fewer opportunities*: 100 EUR einmalig |
Tag 15-30 | 50 EUR / Tag | Fewer opportunities*: 150 EUR einmalig |
Mögliche Top Ups | Wieviel? |
Nachhaltiges Reisen | 50 EUR + bis zu 4 Reisetage |
Für all diejenigen, die sich für eine Erasmus Förderung außerhalb von Europa interessieren, gibt es seit 2021 die Möglichkeit auch Mobilitäten außerhalb von Europa zu fördern. Das Ziel ist es, geographisch möglichst breit gestreut aufgestellt zu sein. Voraussetzung ist, dass zwischen den beteiligten Hochschulen bilaterale Erasmus Austauschabkommen bestehen.
Eine Erasmus Kooperation besteht bereits mit der Universidad Autónoma de Yucatán in Mexiko. Die Verhandlungen mit verschiedenen Partnerhochschulen laufen derzeit noch.
Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ wird fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekannt zu machen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Kriterien erfüllen:
Über die Nominierung entscheidet eine Auswahlkommission.
Die Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung ist analog zu der Bewerbungsfrist für ein Auslandssemester. Für ein Auslandssemester im Wintersemester ist es der 01. Februar, für ein Auslandssemester im Sommersemester ist die Frist der 01. August.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich im Mobilitätsportal der KH Mainz registrieren und folgende Unterlagen hochladen:
Nachdem die Bewerbung von der Auswahlkommission akzeptiert und der Studienplatz im Ausland zugewiesen wurde, müssen folgende Dokumente für die Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung im Portal zur Verfügung gestellt werden:
Erst nach der Bereitstellung der Mobilitätsvereinbarung / des Learning Agreements, die von den Auslandbeauftragten der aufnehmenden als auch entsendenden Hochschule und von der bzw. dem teilnehmenden Studierenden unterschrieben vorliegen muss, wird über eine Förderung entschieden.
Dieses Verfahren ersetzt nicht die Bewerbung an der aufnehmenden Hochschule. Die zentrale Erasmus+ Koordinatorin informiert die Partnerhochschulen im Ausland über die Interessenbekundungen der Bewerberinnen und Bewerber. Diese müssen sich dann aber individuell nach Aufforderung an der zugewiesenen Hochschule einschreiben!
Die nominierten Studierenden unterzeichnen vor der Abreise die Zuschussvereinbarung, das sogenannte Grant Agreement, in welcher der Zahlungsfluss geregelt ist: Auszahlung einer ersten Rate in Höhe von 70% der Gesamtförderung vor dem Aufenthalt, die zweite Rate in Höhe der verbleibenden 30% nach Abgabe aller weiteren Dokumente (s.u.). Außerdem füllen die Studierenden ein Learning Agreement aus, welches die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen regelt.
Nach der Nominierung werden die ausgewählten Studierenden per Email zu einem obligatorischen Online-Sprachtest (OLS) eingeladen. Der Test soll den Geförderten zur Selbsteinschätzung dienen und hat keinen Einfluss auf die Förderung. Nach der Rückkehr wird zu einem freiwilligen Test eingeladen.
Ferner wird den Geförderten mit der Zusage die Erasmus+ Studierenden-Charta, welche Informationen zu Rechten und Pflichten der am Programm teilnehmenden Personen enthält, überreicht.
Möglichst zeitnah nach der Rückkehr müssen eine Aufenthaltsbestätigung der aufnehmenden Hochschule sowie ein Transcript of Records (= Leistungsnachweis, vgl. Mobilitätsvereinbarung und Vorlagen unter "Downloads") eingereicht werden.
Nach dem Aufenthalt (letzter Tag der Mobilität) erhalten die Teilnehmenden eine E-Mail mit einem Link zum Online-Survey der EU-Kommission. Dieser Bericht muss innerhalb von 30 Tagen ausgefüllt und abgesendet werden.
Ergänzend zu dem Online-Fragebogen werden die Studierenden aufgefordert, einen Erfahrungsbericht einzureichen. Einen Leitfaden zu diesem Bericht finden Sie unter "Downloads". Den Bericht reichen Sie über das Mobilitätsportal ein.
Erst, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden, wird die zweite Förderrate ausgezahlt.
Zusätzlich dazu erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Einladung zu einem zweiten Online-Sprachtest, an dem sie freiwillig teilnehmen können.
Nähere Informationen erhalten Sie im Institut für angewandte Forschung und internationale Beziehungen (ifb) bei:
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Milena Rommel M.A.
Management Internationales
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Telefon | +49 6131 28944-350 |
Raum | Haus 1, 2.OG |
milena.rommel[at]kh-mz(dot)de | |
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