Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule (mit ECHE) an eine aufnehmende Hochschule (mit ECHE) oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens sechzig Tage.