Die Wahl der Partnerhochschule ist verbindlich und kann nicht eigenständig geändert werde. Nur zwingende, plötzlich auftretende Gründe, die unverzüglich dem ifb schriftlich mitgeteilt werden, erlauben einen Rücktritt von der gewählten Partnerhochschule oder einen Abbruch des Auslandssemesters.
Ein Rücktritt oder Abbruch ohne triftigen Grund führt zu einem Ausschluss aus dem Partnerhochschul-Wahlprozess an der KH Mainz. Dies bedeutet, dass Studierende sich nur noch an Nicht-Partnerhochschulen bewerben oder aus den verbliebenen Plätzen nach der Partnerhochschulwahl wählen dürfen.
Vor der Bewerbung um einen Studienplatz an einer Partnerhochschule sollten Studierende zunächst das Gespräch mit der jeweiligen Ansprechpartnerin bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner im Fachbereich zu suchen. Es empfiehlt sich, sehr gut vorbereitet in diesen Termin zu gehen. Informationen zur Hochschule und dem gewünschten Studiengang sowie dem Kursangebot sollten parat sein.