Wahlen der studentischen Vertreter*innen in die Hochschulorgane am 07. und 08.01.2025
⦁ Senat
⦁ Fachbereichskonferenz Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften
⦁ Fachbereichskonferenz Praktische Theologie
⦁ Fachbereichskonferenz Gesundheit und Pflege der Katholischen Hochschule Mainz
Amtszeit: 01.03.2025 - 28.02.2026
Der Wahlausschuss hat gemäß Wahlordnung folgende Termine festgelegt:
- 05.12.2024 - Wahlbekanntmachung
- bis 28.12.2024, 19:00 Uhr - Benennung von Kandidaten/-innen (Die Erklärung
der Vorgeschlagenen, mit der Kandidatur einver- standen zu sein, wird auch in eingescannter Form anerkannt.) - 02.01.2025 - Bekanntgabe der Kandidaten/-innen
Die Vorstellung der Kandidaten/-innen wird durch den SKH e.V. bekannt gegeben. - 07.01.2025, 12.00-13.00 Uhr - Wahltermin im Foyer
08.01.2025, 12.00-13.00 Uhr - bis 08.01.2025, 13.00 Uhr - Eingang der Briefwahlunterlagen
- 08.01.2025 - Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses
- 18.01.2025 - Ende der Einspruchsfrist
- 20.01.2025 - Endgültiges Wahlergebnis
Es sind zu wählen
In den Senat der Katholischen Hochschule Mainz:
- 3 Studierende als Mitglieder aus dem Fachbereich
- 3 Studierende als Ersatzmitglieder Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften
- 1 Studierende/r als Mitglied aus dem Fachbereich 1 Studierende/r als Ersatzmitglied Praktische Theologie
- 3 Studierende als Mitglieder aus dem Fachbereich 3 Studierende als Ersatzmitglieder Gesundheit und Pflege
In die Fachbereichskonferenzen der Katholischen Hochschule Mainz:
- 9 Studierende als Mitglieder aus dem Fachbereich
- 9 Studierende als Ersatzmitglieder Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften
- 2 Studierende als Mitglieder aus dem Fachbereich 2 Studierende als Ersatzmitglieder Praktische Theologie
- 6 Studierende als Mitglieder aus dem Fachbereich 6 Studierende als Ersatzmitglieder Gesundheit und Pflege
Wahlberechtigt und wählbar sind alle immatrikulierten Studierenden der Katholischen Hochschule Mainz.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge sind bis spätestens 28.12.2024 beim Wahlausschuss (Sekretariat Rektorat, Zi. Nr. 4.01) abzugeben. Der Wahlvorschlag bedarf der Schriftform. Dem Wahlvorschlag ist die Erklärung der/des Vorgeschlagenen beizufügen, dass diese/r mit der Kandidatur einverstanden ist.
Die Kandidaten/-innen sollen ihr Studiensemester und können ggf. ihre Zugehörigkeit zu einer Hochschulgruppe angeben, die dann auf die Stimmzettel übernommen werden.
Es darf nur mit dem vom Wahlausschuss vorbereiteten Stimmzetteln abgestimmt werden. Eine Stimmabgabe durch Stellvertreter ist unzulässig.
Das Wählerverzeichnis kann während der Dienststunden im Sekretariat Rektorat (Zi.Nr. 4.01) eingesehen werden. Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses kann bis zum 28.12.2024 während der Dauer der Auslegungszeit beim Wahlausschuss beantragt werden.
Briefwahl
Briefwahl kann bis 02.01.2025, 16.00 Uhr, schriftlich oder persönlich beim Wahlausschuss der Katholischen Hochschule beantragt und die Briefwahlunterlagen ab 03.01.2025 im Rektoratssekretariat, Zi.Nr. 4.01 / 4.06 oder 4.10 , abgeholt werden.
Für die Wahl gilt die WAHLORDNUNG der Katholischen Fachhochschule Mainz, die vom Senat in seiner Sitzung vom 14.07.1983 beschlossen wurde, in der Fassung vom 30.01.1989.
Die Studierenden werden gebeten, am Wahltag ihre Studentenausweise bereitzuhalten.
Mainz, den 05.12.2024
gez.
Prof. in Dr. Stefanie Wienand Vorsitzende des Wahlausschusses