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Leihfrist

Die Leihfrist der Medien beträgt in der Regel drei Wochen. Sie können eine Woche vor Ablauf der Leihfrist bis zu zweimal verlängert werden, sofern die Medien nicht vorgemerkt sind. 

 Mit Ablauf der Leihfrist werden die Medien sofort gemahnt. (Säumnisgebühren). 

 

 

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