Nach bestandener Abschlussprüfung können sie laut der gültigen Einschreibeordnung bis zum Ende des Semesters, in dem die Note festgesetzt wird, eingeschrieben bleiben. Danach ist eine Rückmeldung in diesen Studiengang nicht mehr möglich. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt kein Antrag von Ihnen vor, werden Sie von Amts wegen Festsetzung der Note zum Ende des Semesters exmatrikuliert.
Auch für einen Hochschulwechsel benötigen Studierende eine Exmatrikulationsbescheinigung. Wir empfehlen sich erst dann zu exmatrikulieren, wenn sie eine Zulassung der anderen Hochschule erhalten haben. Oft ist es sinnvoll bis zum Ende des Semesters zu warten, damit keine zeitlichen Lücken z.B. bei der Krankenkasse entstehen.
Sie können aber auch einen individuellen Zeitpunkt wählen, solange dieser in der Zukunft liegt.
Wenn sie sich nicht fristgerecht für das kommende Semester zurückgemeldet haben, werden sie von Amts wegen fehlender Rückmeldung ab dem Ende des aktuellen Semesters exmatrikuliert.
Möchten sie Ihr Studium fortführen und haben nur den Termin zur Rückmeldung verpasst, sollten sie sich umgehend mit dem Studierendensekretariat in Verbindung setzen!