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Äquivalenzprüfung

Masteräquivalenz im Fachbereich Gesundheit und Pflege

Die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen im Fachbereich Gesundheit und Pflege setzt den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs Gesundheit und Pflege mit dem entsprechenden Wahlpflichtbereich (Management, Pädagogik oder Klinische Expertise) an der Katholischen Hochschule Mainz und den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung im Pflegebereich, in der Physiotherapie oder der Logopädie voraus.

Bei fachbezogenen Diplom- oder Bachelor-Studienabschlüssen, die an einer anderen deutschen oder ausländischen Hochschule erworben wurden, erfolgt eine Äquivalenzprüfung der Studieninhalte durch den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Gesundheit und Pflege der KH Mainz. Alle Bewerber*innen, die Ihren Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule erlangt haben, müssen die Gleichwertigkeit prüfen lassen. Diese Prüfung kann auch schon vor der Bewerbungsfrist beantragt werden.

Die Äquivalenzprüfung ist kostenpflichtig. Bitte überweisen Sie die Gebühr in Höhe von 30,00 Euro auf folgendes Konto der PAX Bank IBAN: DE30 37060193 4000707061 BIC: GENODED1PAX Als Verwendungszweck geben Sie bitte “Name, Vorname, Äquivalenzprüfung“ an. Wenn Sie sich an unserer Hochschule immatrikulieren, werden die Gebühren mit den Einschreibegebühren verrechnet. Das entsprechende Formular finden Sie hier: ⇒ Äquivalenzprüfung Fachbereich Gesundheit und Pflege

Über das Ergebnis der Äquivalenzprüfung werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Nachholen von Bachelormodulen und Antrag auf Zulassung aufgrund der Äquivalenzprüfung

Sofern die Äquivalenz (Gleichwertigkeit) Ihres Abschlusses nicht oder nicht vollständig anerkannt werden konnte, besteht die Möglichkeit Module im Rahmen des Bachelorstudiengangs Gesundheit und Pflege nachzuholen. Auch in diesem Fall werden Sie schriftlich benachrichtigt. Zum Nachholen der für die Zulassung zum Masterstudium benötigten Bachelormodule können Sie einen Antrag auf Zulassung für einen Studienplatz aufgrund der Äquivalenzprüfung stellen. Diesen finden Sie hier:  ⇒ Antrag auf Zulassung für einen Studienplatz aufgrund der Äquivalenzprüfung im Fachbereich Gesundheit und Pflege