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Wahlpflicht Forschung und Praxis

Der Wahlpflichtbereich Forschung und Praxis, der im zweiten Studienabschnitt des Bachelorstudiengangs Gesundheit und Pflege beginnt, umfasst vier Module sowie ein Praxismodul. Insbesondere steht die Vertiefung der Planung, Durchführung und Evaluation evidenzbasierter, also wissenschaftlich erprobter, Interventionen im Mittelpunkt. Für alle relevanten Störungsbilder werden hierzu aktuelle Theorien, weiterführende Diagnostikinstrumente und Behandlungsansätze vorgestellt, ausprobiert und diskutiert. So werden in den Bereichen Sprachentwicklungs- und Sprechstörungen, Stimm- und Hörstörungen sowie im Bereich Sprachstörungen grundlegende Sprachverarbeitungsmodelle, erweiterte differentialdiagnostische Kenntnisse, modellgeleitete Therapiemaßnahmen sowie Präventions- und Selbsthilfekonzepte bearbeitet. Die Interventionen werden Kriterien geleitet systematisiert. Außerdem werden Formen und Inhalte interdisziplinären Arbeitens in den Therapie- und Rehaberufen fokussiert.

Ausgehend vom aktuellen Forschungsstand soll der Wahlpflichtbereich Forschung und Praxis dazu befähigen, störungsspezifisch sowie kommunikativ-pragmatisch ausgerichtet, zielgruppenorientiert (z.B. Kommunikationsstörungen in verschiedenen Phasen) und interdisziplinär in der logopädischen Intervention zu handeln. Damit tragen die Absolventen/-innen zur Qualitätssicherung bei durch die Implementierung standardisierter evidenzbasierter Interventionen in den Therapie- und Rehabilitationsprozess. Weiterhin können sie fachspezifische Forschungslücken identifizieren und aufgreifen.

Hinweis: Zum Sommersemester 2022 wird der Wahlpflichtbereich "Klinische Expertise" umbenannt in "Forschung und Praxis". Durch die Namensänderung ergeben sich keine Änderungen der inhaltlichen Ausrichtung des Wahlpflichtbereichs.