Die Studienplätze im Bachelor-Studiengang werden von der Katholischen Hochschule im Rahmen der mit den Kooperationspartnern vereinbarten Studienplätze vergeben.
Zum Bachelor-Studiengang werden Studierende im Rahmen der zur Verfügung stehenden Studienplatzkapazitäten zugelassen, die über folgende Voraussetzungen verfügen:
1. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz legitimiert. ⇒ Hochschulzugangsberechtigung
2. Nachweis, dass die Bewerberin oder der Bewerber Schülerin oder Schüler einer der mit der Katholischen Hochschule kooperierenden Schule für Logopädie ist. ⇒ Kooperationsschulen
Quereinstieg
Für Personen mit einer abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung zur Logopädin bzw. zum Logopäden ist es möglich, in den Bachelor-Studiengang quer einzusteigen.
Die Anerkennung außerhochschulisch erworbener Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
Neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung, die Sie auch ohne Abitur/Fachhochschulreife, als „beruflich Qualifizierte“ erhalten können. ⇒ Hochschulzugangsberechtigung
Detaillierte Informationen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erhalten Sie über : ⇒ https://www.studium-ohne-abitur-rlp.de/hochschulzugang/
Bei der Klärung Ihrer Hochschulzugangsvoraussetzung unterstützen wir Sie gerne.