Zulassung
Die Zulassungsvoraussetzungen entsprechen denen des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit:
Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder eine berufliche Ausbildung einschließlich einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit oder eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung, z.B. an einer Fachschule.
Sofern keine entsprechende einschlägige praktische Vorbildung vorliegt, ist außerdem ein Vorpraktikum von 12 Wochen im Sozialen Bereich Voraussetzung für die Zulassung. Das Vorpraktikum für das Doppelstudium kann auch an zwei Praktikumsorten erfolgen: 6 Wochen in einer Kirchengemeinde (ausgenommen am Heimatort) und 6 Wochen in einer sozialen Einrichtung.
Der Studienschwerpunkt Migration und Integration des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit kann von Studierenden im Doppelstudium nicht belegt werden.