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FAQ Bewerbung

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen. Für weitere Fragen zur Bewerbung und Zulassung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Studierendensekretariats gerne zur Verfügung ⇒ Studierendensekretariat

Für die Zulassung zu einem Studium an unserer Hochschule benötigen Studienbewerber den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Detaillierte Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung haben wir hier für Sie zusammengestellt ⇒ Hochschulzugangsberechtigung

Nein, an der Katholischen Hochschule Mainz gibt es keinen NC, aber eine Kapazitätsbegrenzung.

Die Studienplätze werden nach einem Punktesystem vergeben, in das der Notendurchschnitt des Zugangszeugnisses eingeht. Für Auslandserfahrung, Sprachkenntnisse, für den Wehr– oder Zivildienst, für Freiwilligendienste, für Berufsausbildungen/Berufstätigkeit, für Erziehungs-/Pflegetätigkeit und für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es ggf. zusätzliche Punkte.

 

• Eine Berufsausbildung mit einem beruflich qualifizierten Abschluss und einem  Ergebnis von mind. 2,5 im Inland.

• Eine Berufsausbildung mit einem beruflich qualifizierten Abschluss und einem Ergebnis von mind. 2,5 im Ausland, wenn entsprechende Anerkennungen vorgelegt werden.

• Meisterprüfung bzw. eine vergleichbare Prüfung (z. B. Erzieher/in) mit einem qualifizierten Abschluss

Nähere Informationen finden Sie auch unter ⇒ Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie an einer Hochschule in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Bei einer im Ausland erworbenen Studienberechtigung ist zu prüfen, inwieweit diese der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist. Alle Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung weder in Deutschland noch an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben (z.B.: A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat etc.), müssen eine Vorprüfungsdokumentation von ⇒uni-assist zusammen mit ihrer Bewerbung einsenden.

Für wen gilt diese Regelung nicht?
• Studierende, die für 1-2 Semester an der Katholischen Hochschule studieren möchten, z.B. Studierende von Partnerhochschulen, mit denen eine Kooperationsvereinbarung besteht.

• Absolventinnen und Absolventen der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs mit vorliegender Anerkennung ihres ausländischen Bildungsnachweises mit einer ausgewiesenen Durchschnittsnote.

• Studienplatzbewerberinnen und –bewerber, die bereits eine in Deutschland ausgestellte Anerkennung ihres ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote vorlegen können.

Die Staatsangehörigkeit der Bewerberinnen und Bewerber ist unerheblich.

Nähere Informationen finden Sie auch unter ⇒Hochschulzugangsberechtigung

Die Katholische Hochschule Mainz ist eine staatlich anerkannte Hochschule der (Erz-) Bistümer Köln, Limburg, Mainz, Speyer und Trier. Sie ist offen für Interessenten unterschiedlicher Konfessionen und Religionen, aber auch für Menschen, die nicht religiös gebunden sind. Das Studium an der KH Mainz ist daher nicht an eine Konfessionszugehörigkeit gebunden.

Ausnahmen bilden die Studiengänge Praktische Theologie sowie das Doppelstudium  Soziale Arbeit + Praktische Theologie, die die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche voraussetzen.

Die Bewerbung an der KH Mainz erfolgt über das Online-Tool kathi-net. Innerhalb der folgenden Zeiträume/Fristen ist eine Online-Bewerbung über kathi-net für die jeweiligen Studiengänge möglich ⇒ Online-Bewerbung

Eine Bewerbung erfolgt online über das Webportal der Katholischen Hochschule Mainz ⇒ zum Webportal kathi-net

Ihre Bewerbung an der KH Mainz in zwei Schritten

1. Benutzerkonto anlegen
Über kathi-net legen Sie Ihr Benutzerkonto an. Sie erhalten daraufhin eine Email mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort).

2. „Meine Bewerbung“ in kathi-net erstellen
Mit Ihren Zugansgdaten können Sie sich im Webportal anmelden und unter "Meine Bewerbung" auf die freigeschalteten Studiengänge bewerben. Mit Anklicken des Buttons "Abschicken" am Ende der Online-Bewerbung geben Sie eine rechtsverbindliche Bewerbung ab. 

Eine beglaubigte Kopie ist die offizielle Bestätigung, dass es sich bei der Kopie um eine Kopie des Originaldokuments handelt.

Sie erhalten eine solche Beglaubigung zum Beispiel bei Notariaten, bei öffentlichen Ämtern und Kirchen. Sie müssen dort das Original und die Kopie vorlegen. Mit einem Stempel und einer Unterschrift auf der Kopie wird von dem Amt oder der Behörde bestätigt, dass das Original und die Kopie übereinstimmen. Somit ist die Kopie beglaubigt und kann den Immatrikulationsunterlagen beigelegt werden. Sie muss in dieser Form auf dem Postweg eingereicht werden. Das Zusenden über Email ist nicht möglich, da es sich dann wiederum um eine Kopie der beglaubigten Kopie handeln würde.

Zunächst benötigen wir von Ihnen keine weiteren Angaben oder Unterlagen. Gegen Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie von uns per Mail eine schriftliche Benachrichtigung, in der wir Sie über den Stand Ihrer Bewerbung und die nächsten Schritte informieren.

Ausnahme Härtefallantrag:
Sollten Sie einen Antrag nach Härtegesichtspunkten stellen, benötigen wir von Ihnen zusätzlich zur Online-Bewerbung Unterlagen in Papierform. Weitere Informationen zum Thema Härtefallantrag finden Sie hier ⇒ Härtefallantrag

Ausnahme ausländische Hochschulzugangsberechtigung:
Sollten Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, benötigen wir zusätzlich zur Online-Bewerbung eine Anerkennung der Gleichwertigkeit ihres Abschlusses sowie eine Umrechnung auf das deutsche Notensystem. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier ⇒ Hochschulzugangsberechtigung

Ausnahme Masteräquivalenz gilt nur für den Master im FB Gesundheut und Pflege:
Sollten Sie Ihren Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule erworben habe, benötigen wir von Ihnen zusätzlich zur Online-Bewerbung einen Antrag auf Äquivalenzprüfung. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Website ⇒ Äquivalenzprüfung

Alle nötigen Informationen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt ⇒ Härtefallantrag

Sie können sich auch als Quereinsteiger für höhere Semester bewerben.

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite ⇒ Quereinstieg an der KH Mainz

Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Schule erlangt haben, müssen einen Nachweis erbringen, dass sie die deutsche Sprache auf B 2-Niveau beherrschen. Ausnahmen regelt die Hochschule. Sprachkurse und Prüfungen werden von Universitäten, Volkshochschulen etc. angeboten.

Eine Übersicht zu den möglichen Nachweisen von Sprachkenntnissen finden Sie hier ⇒ Nachweis Sprachkenntnisse

Ausnahme: Bewerber*innen für den Master Soziale Arbeit-Beratung und Case Management, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Schule erlangt haben, müssen einen Nachweis erbringen, dass sie die deutsche Sprache auf C1-Niveau beherrschen.

Für das Studium an der KH Mainz werden keine Studiengebühren erhoben.

Der Semesterbeitrag für das Studierendenticket und die StudiCard beträgt aktuell rund 320 Euro pro Semester.

Die Kosten für das Semesterticket können in begründeten Fällen zurückerstattet werden.

 

Sie können jederzeit einen Antrag auf Bafög stellen. Die Bearbeitung der Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfolgt für Studierende der Katholische Hochschule Mainz durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU). Den Kontakt und weitere Informationen finden Sie hier ⇒ BAfög

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Studienkredit der KfW-Förderbank zu beantragen ⇒ KfW Studienkredit

Über Fördermöglichkeiten für internationale Studierende informieren wir hier ⇒ Fördermöglichkeiten Internationale Studierende

Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung bieten Stipendien.
Für Fragen rund um das Thema Stipendien können Sie sich gerne an die Stipendienbeauftragte der KH Mainz wenden ⇒ Stipendien

 

Neben einer Hochschulzugangsberechtigung wird für die Zulassung zum Studium der Sozialen Arbeit (Bachelor) sowie für die Zulassung zum Doppelstudium Soziale Arbeit+Praktische Theologie ein dreimonatiges Vorpraktikum im sozialen Bereich vorausgesetzt (sofern keine praktischen Vorerfahrungen vorhanden sind).

Das Vorpraktikum umfasst 12 Wochen und kann auch in zwei Blöcken zu jeweils 6 Wochen absolviert werden. Es darf maximal in zwei unterschiedlichen Einrichtungen (pro Einrichtung aber mind. sechs Wochen) erbracht werden.

Grundsätzlich muss das Vorpraktikum erst bis Ende September abgeleistet sein. Bewerben können Sie sich also unabhängig davon, ob Sie das Vorpraktikum bereits abgeschlossen haben.

Das Vorpraktikum sollte in einer sozialen Einrichtung absolviert werden. Das heißt, sozialarbeiterische oder pädagogische Tätigkeiten sollen zum Tragen kommen, z.B. in folgenden Bereichen:
• Offene Jugendhilfe und Soziale Arbeit in der Schule
• Bildungs- und Projektarbeit
• Sozialisation und Resozialisation (Migrationsarbeit)
• Gesundheit und Rehabilitation
• Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderung
• Sozialadministrative Hilfen
• Stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen
• Soziale Arbeit mit Menschen im höheren Lebensalter

Ein Vorpraktikum im Ausland kann nur anerkannt werden, wenn es in einer offiziellen Einrichtung absolviert wird, in der sozialarbeiterische oder pädagogische Tätigkeiten geleistet werden. Eine fachliche Anleitung muss vorhanden sein.

Bewerber mit einer Fachhochschulreife benötigen kein Vorpraktikum, sofern die fachpraktische Vorbildung im sozialen Bereich absolviert wurde.

Sofern eine einschlägige fachpraktische Vorbildung vorliegt, wird ebenfalls kein Vorpraktikum benöotogt. Als Vorpraktikum wird voll anerkannt:
- Freiwilliges Soziales Jahr
- Ökologisches Jahr
- Zivildienst und Wehrdienst
- Fachbezogene Berufsausbildung
- Ausbildung zum/zur Sozialassistenten/in
- Erzieher/innenausbildung
- Altenpfleger/innenausbildung
- Gesundheits- und Krankenpfleger/innenausbildung

Neben einer Hochschulzugangsberechtigung wird für die Zulassung zum Studium der Praktischen Theologie (Bachelor) ein sechswöchiges Praktikum im seelsorglichen Bereich außerhalb der Heimatpfarrei oder ein Äquivalent vorausgesetzt. 

Grundsätzlich muss das Vorpraktikum erst bis Ende September abgeleistet sein.