Drei Studierende sitzen auf einer Bank vor der Hochschule. Die Sonne scheint und sie unterhalten sich.

Hitzeplan für Prüfungen im Juli 2026

Aufgrund der aktuellen Hitzeperiode gelten für die Prüfungsphase vom 16. bis 24. Juli 2026 für alle Fachbereiche folgende Regelungen:

Schriftliche Prüfungen

Die schriftlichen Prüfungen am Vormittag beginnen bereits um 08.00 Uhr. Die schriftlichen Prüfungen finden alle an der KH Mainz statt. Der Einlass in die Prüfungsräume erfolgt ab 07.30 Uhr. Die aktualisierten Übersichten zu den Prüfungsterminen finden Sie wie gewohnt auf der Website unter: 

Prüfungstermine 

Mündliche Prüfungen

Die mündlichen Prüfungen werden alle in klimatisierte Räume im Erbacher Hof, Mainz verlegt. Die bereits veröffentlichten Prüfungszeiten der mündlichen Prüfungen verändern sich nicht! Die Prüfungstermine finden Sie wie gewohnt auf der Website unter: Prüfungstermine

Mündliche Prüfungen, die bereits in einem digitalen Format geplant wurden, sind von der Verlegung nicht betroffen und finden weiterhin digital statt. 

Wo finde ich den Erbacher Hof?

Den Erbacher Hof (Tagungsszentrum des Bistums Mainz) finden Sie in der Grebenstraße 24-26, 55116 Mainz (Altstadt). Gehen Sie durch den Haupteingang (siehe Bild) - den Eingang zum Gebäude sehen Sie dann linker Hand. Die Prüfungsräume befinden sich im 5. Stock (Raum 1.008 und 1.009) und sind im Gebäude ausgewiesen. Auf der Website des Erbacher Hofs finden Sie detaillierte Informationen zur Anfahrt/Wegbeschreibung.

Erbacher Hof Website

Information zum Rücktritt

Information zum Rücktritt von Prüfungen infolge einer auf den klimatischen Bedingungen beruhenden Prüfungsunfähigkeit

  • Jederzeit, das heißt auch nach Beginn der jeweiligen Prüfung, kann von den Prüfungen zurückgetreten werden, wenn Studierende die klimatischen Verhältnisse (Temperatur, Luftfeuchtigkeit) als unzumutbar ansehen und sich daher prüfungsunfähig fühlen. 
     
  • Ausnahmsweise ist in diesem Fall für die Prüfungen im Juli 2026 keine Vorlage einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich, der Verweis auf die Prüfungsunfähigkeit infolge der klimatischen Bedingungen reicht aus.
     
  • Während der Prüfung kann der Rücktritt auch gegenüber den Aufsichtsführenden erklärt werden, die dies im Protokoll über die jeweilige Prüfung festhalten.
     
  • Ein Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit kann zudem formlos gegenüber dem Prüfungsamt erklärt werden.
     
  • Der Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich nach Eintreten der Prüfungsunfähigkeit und bis spätestens drei Tage nach der entsprechenden Prüfung erklärt werden und kann auch bereits vor Beginn der jeweiligen Prüfung erfolgen. Wenn Studierende sich z. B. bereits am Vortag infolge der klimatischen Bedingungen prüfungsunfähig fühlen, kann der Rücktritt auch bereits dann erklärt werden. Es muss nicht abgewartet werden, bis die Prüfung begonnen wurde.

Kontakt Prüfungsamt

Georg Kissel

Georg Kissel
Prüfungsamt Soziale Arbeit

Susanne Abt

Susanne Abt
Prüfungsamt Gesundheit und Pflege

Petra Klaus

Petra Klaus
Prüfungsamt Praktische Theologie und Sozialwissenschaften: Migration und Integration