Die Nichtzulassung zum Studium bedeutet für Sie eine außergewöhnliche Härte? Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen.
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere familiäre, soziale, gesundheitliche oder finanzielle Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern (§15 des Landesrechts Rheinland-Pfalz).
Gemäß der Rechtssprechung sind die Gründe, die im Falle der Verzögerung der Aufnahme des Studiums einen Studienerfolg von vornherein verhindern und den Ausschluss der oder des Studierenden vom Studium bewirken können.
Im Härtefallantrag müssen Sie eine ausführliche, schlüssige Begründung für Ihre besondere Ausnahmesituation darlegen und entsprechende Nachweise beifügen.
Die Rangfolge der Bewerber*innen wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Alle nötigen Informationen zum Härtefallantrag finden Sie im Bewerbungszeitram am Ender Ihrer Online-Bewerbung und dem Stichwort “Härteantrag”. Hier können Sie einen gesonderten Härteantrag stellen und anschließend Ihre Unterlagen schriftlich zusenden.
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