Zu den zentralen Entscheidungsorganen der Hochschule zählen der Senat, die Versammlung und die Fachbereichskonferenzen. Erfahren Sie nachfolgend mehr über die allgemeinen Aufgabe und die Mitglieder der einzelnen Organe.
Der Senat hat alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Hochschule betreffen
Die Fachbereichskonferenz berät und entscheidet in Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung, soweit durch die Satzung der Hochschule nichts anderes bestimmt ist.
Senat und Fachbereichskonferenz können einzelne Aufgaben auf von ihnen gebildete Ausschüsse zur Beratung oder Entscheidung übertragen. In diese Ausschüsse können auch Angehörige der Hochschule, die nicht Mitglieder dieser Organe sind, berufen werden. Für bestimmte Aufgaben können Beauftragte bestellt werden.
Die Versammlung kann Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen bilden.