Haupteingang der Katholischen Hochschule Mainz in der Saarstraße 3 im Frühling. Vor dem Gebäude stehen rosa blühende Kirschbäume.

Organe und Gremien

Senat, Versammlung und Fachbereichskonferenzen

Zu den zentralen Entscheidungsorganen der Hochschule zählen der Senat, die Versammlung und die Fachbereichskonferenzen. Erfahren Sie nachfolgend mehr über die allgemeinen Aufgabe und die Mitglieder der einzelnen Organe.

Der Senat hat alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Hochschule betreffen

Zu den Aufgaben des Senats zählen insbesondere:

  • die Grundordnung zu entwerfen
  • sonstige Ordnungen zu erlassen
  • der Trägerin Vorschläge zu Satzung und Satzungsänderungen zu unterbreiten
  • Struktur- und Entwicklungspläne für die Hochschule zu erarbeiten
  • die Tätigkeit der einzelnen Fachbereiche zu koordinieren und die Vorlesungszeiten
      festzusetzen
  • über den Haushaltsvoranschlag der Hochschule zu beschließen
  • Richtlinien für die Verteilung der im Rahmen des Haushaltsplanes der Hochschule für den Lehrbereich zugewiesenen Mittel zu erstellen
  • der Trägerin Vorschläge für die Berufungen von Professoren und Professorinnen, die Einstellung von Lehrkräften für besondere Aufgaben, der Assistenten und Assistentinnen, der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Praxisreferaten, die Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen sowie die Vergabe von Lehraufträgen zu unterbreiten
  • Vorschläge für die Wahl des Rektors oder der Rektorin und des Prorektors oder der Prorektorin zu erstellen
  • die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen und Institutionen zu fördern
  • über die Bildung gemeinsamer Ausschüsse zu beschließen 

Der Senat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Rektor*in als Vorsitzender
  • Prorektorin*in
  • Dekan*in des Fachbereichs Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften
  • Dekan*in des Fachbereichs Praktische Theologie
  • Dekan*in des Fachbereichs Gesundheit und Pflege
  • Leiter*in des Instituts für Fort- und Weiterbildung (ifw)
  • Leiter*in des Institut für angewandte Forschung und internationale Beziehungen
  • Vetreter*in der Professoren/-innen ⇒ Vertreter der Studierenden
  • Vertreter*in des SKHe.V. beratende Mitglieder
  • Vertreter*in der Assistenten/-innen
  • Vertreter*in der sonstigen Mitarbeiter/-innen
  • Verwaltungsleitung als beratendes Mitglied
  • Gleichstellungsbeauftragte 

Die Versammlung hat folgende Aufgaben:

  • Erlass und Änderung der Grundordnung aufgrund von Vorlagen des Senats oder eines Viertels ihrer Mitglieder
  • Wahl des Rektors oder der Rektorin und des Prorektors oder der Prorektorin
  • Entgegennahme und Erörterung des Berichts des Rektors oder der Rektorin

Der Versammlung der Hochschule gehören an:

  • alle Professorinnen und Professoren der Hochschule
  • Leiter*in des Instituts für Fort- und Weiterbildung
  • Leiter*in des Instituts für angewandte Forschung und Internationale Beziehungen
  • Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden
  • Vorsitzende*r des SKH e.V.
  • Vertreter*in der Assistentinnen und Assistenten
  • Vertreter*in der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Leitung der Verwaltung 

Die Fachbereichskonferenz berät und entscheidet in Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung, soweit durch die Satzung der Hochschule nichts anderes bestimmt ist.

Der Fachbereichskonferenz gehören an

  • die Professoren und Professorinnen des jeweiligen Fachbereichs
  • Studierende des jeweiligen Fachbereichs, deren Anzahl 60 v. H. der Professoren und Professorinnen beträgt
  • die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie die dem Lehrbereich zugeordneten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Praxisreferaten und die hauptberuflichen Assistenten und Assistentinnen des jeweiligen Fachbereichs

Ausschüsse und Beauftragte

Senat und Fachbereichskonferenz können einzelne Aufgaben auf von ihnen gebildete Ausschüsse zur Beratung oder Entscheidung übertragen. In diese Ausschüsse können auch Angehörige der Hochschule, die nicht Mitglieder dieser Organe sind, berufen werden. Für bestimmte Aufgaben können Beauftragte bestellt werden. 

Die Versammlung kann Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen bilden.