Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Studienplatz an unserer Hochschule bewerben möchten!
Die Bewerbung an der KH Mainz erfolgt online über unsere Webportal kathi-net.
Infos zu den Bewerbungsfristen, der Online-Bewerbung und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf diesen Seiten.
Für die Zulassung zu einem Studium an unserer Hochschule benötigen Studienbewerber*innen den Nachweis ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Detaillierte Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Nein, an der Katholischen Hochschule Mainz gibt es keinen NC, aber eine Kapazitätsbegrenzung.
Die Studienplätze werden nach einem Punktesystem vergeben, in das der Notendurchschnitt des Zugangszeugnisses eingeht. Für Auslandserfahrung, Sprachkenntnisse, für den Wehr– oder Zivildienst, für Freiwilligendienste, für Berufsausbildungen/Berufstätigkeit, für Erziehungs-/Pflegetätigkeit und für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es ggf. zusätzliche Punkte.
Nähere Informationen finden Sie auch unter Hochschulzugangsberechtigung.
Wenn Sie an einer Hochschule in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Bei einer im Ausland erworbenen Studienberechtigung ist zu prüfen, inwieweit diese der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist. Alle Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung weder in Deutschland noch an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben (z.B.: A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat etc.), müssen eine Vorprüfungsdokumentation von ⇒uni-assist zusammen mit ihrer Bewerbung einsenden.
Die Staatsangehörigkeit der Bewerber*innen ist unerheblich.
Die Katholische Hochschule Mainz ist eine staatlich anerkannte Hochschule der (Erz-) Bistümer Köln, Limburg, Mainz, Speyer und Trier. Sie ist offen für Interessenten unterschiedlicher Konfessionen und Religionen, aber auch für Menschen, die nicht religiös gebunden sind. Das Studium an der KH Mainz ist daher nicht an eine Konfessionszugehörigkeit gebunden.
Ausnahmen bilden die Studiengänge Praktische Theologie sowie das Doppelstudium Soziale Arbeit + Praktische Theologie, die die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche voraussetzen.
Eine beglaubigte Kopie ist die offizielle Bestätigung, dass es sich bei der Kopie um eine Kopie des Originaldokuments handelt.
Sie erhalten eine solche Beglaubigung zum Beispiel bei Notariaten, bei öffentlichen Ämtern und Kirchen. Sie müssen dort das Original und die Kopie vorlegen. Mit einem Stempel und einer Unterschrift auf der Kopie wird von dem Amt oder der Behörde bestätigt, dass das Original und die Kopie übereinstimmen. Somit ist die Kopie beglaubigt und kann den Immatrikulationsunterlagen beigelegt werden. Sie muss in dieser Form auf dem Postweg eingereicht werden.
Das Zusenden über E-Mail ist nicht möglich, da es sich dann wiederum um eine Kopie der beglaubigten Kopie handeln würde.
Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Schule erlangt haben, müssen einen Nachweis erbringen, dass sie die deutsche Sprache auf B 2-Niveau beherrschen. Ausnahmen regelt die Hochschule. Sprachkurse und Prüfungen werden von Universitäten, Volkshochschulen etc. angeboten.
Eine Übersicht zu den möglichen Nachweisen von Sprachkenntnissen finden Sie auf der Seite Hochschulzugangsberechtigung auf unserer Website.
Ausnahme: Bewerber*innen für den Master Soziale Arbeit-Beratung und Case Management, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Schule erlangt haben, müssen einen Nachweis erbringen, dass sie die deutsche Sprache auf C1-Niveau beherrschen.
Für das Studium an der KH Mainz werden keine Studiengebühren erhoben.
Der Semesterbeitrag für das Studierendenticket und die StudiCard beträgt aktuell rund 320 Euro pro Semester. Die Kosten für das Semesterticket können in begründeten Fällen zurückerstattet werden.
Sie können jederzeit einen Antrag auf Bafög stellen. Die Bearbeitung der Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfolgt für Studierende der Katholische Hochschule Mainz durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU). Den Kontakt und weitere Informationen finden Sie hier ⇒ BAfög
Über Fördermöglichkeiten für internationale Studierende informieren wir hier ⇒ Fördermöglichkeiten Internationale Studierende
Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung bieten Stipendien. Für Fragen rund um das Thema Stipendien können Sie sich gerne an die Stipendienbeauftragte der KH Mainz wenden ⇒ Stipendien
Neben einer Hochschulzugangsberechtigung wird für die Zulassung zum Studium der Sozialen Arbeit (Bachelor) sowie für die Zulassung zum Doppelstudium Soziale Arbeit+Praktische Theologie ein dreimonatiges Vorpraktikum im sozialen Bereich vorausgesetzt (sofern keine praktischen Vorerfahrungen vorhanden sind).
Das Vorpraktikum umfasst 12 Wochen und kann auch in zwei Blöcken zu jeweils 6 Wochen absolviert werden. Es darf maximal in zwei unterschiedlichen Einrichtungen (pro Einrichtung aber mind. sechs Wochen) erbracht werden.
Grundsätzlich muss das Vorpraktikum erst bis Ende September abgeleistet sein. Bewerben können Sie sich also unabhängig davon, ob Sie das Vorpraktikum bereits abgeschlossen haben.
Das Vorpraktikum sollte in einer sozialen Einrichtung absolviert werden, d.h. sozialarbeiterische oder pädagogische Tätigkeiten sollten zum Tragen kommen, z. B. in den folgenden Bereichen:
Ein Vorpraktikum im Ausland kann nur anerkannt werden, wenn es in einer offiziellen Einrichtung absolviert wird, in der sozialarbeiterische oder pädagaogische Tätigkeiten geleistet werden. Eine fachliche Anleitung muss vorhanden sein.
Bewerber*innen mit Fachhochschulreife benötigen kein Vorpraktikum, sofern fachpraktische Vorbildung im sozialen Bereich absolviert wrude.
Sofern eine einschlägige fachpraktische Vorbildung vorliegt, wird ebenfalls kein Vorpraktikum benötigt. Als Vorpraktikum wird voll anerkannt:
Neben einer Hochschulzugangsberechtigung wird für die Zulassung zum Studium der Praktischen Theologie (Bachelor) ein sechswöchiges Praktikum im seelsorglichen Bereich außerhalb der Heimatpfarrei oder ein Äquivalent vorausgesetzt.
Grundsätzlich muss das Vorpraktikum erst bis Ende September abgeleistet sein.
Studierendensekretariat Gesundheit und Pflege
Studierendensekretariat Praktische Theologie
Studierendensekretariat Soziale Arbeit