Drei Studierende sitzen auf einer Bank vor der Hochschule. Die Sonne scheint und sie unterhalten sich.

Prüfungsamt

Aufgabenbereiche des Prüfungsamtes

Das Team des Prüfungsamtes organisiert und bearbeitet Anliegen rund um die folgenden Themen:

  • schriftliche und mündliche (Nach-)Prüfungen
  • Abschlussarbeiten
  • Klausureinsicht
  • Zeugnisse bzw. Abschlussunterlagen
  • Leistungsbescheinigungen (BAföG)

FAQ Prüfungen - Häufig gestellte Fragen  

Sprechzeiten 

Prüfungsausschuss

Prüfungstermine und Downloads

Die Prüfungstermine aller Studiengänge sowie alle Formulare rund um Prüfungen und Abschlussarbeiten sowie die Prüfungsordnungen aller Studiengänge stehen Ihnen über die nachfolgenden Links als Download zur Verfügung. 

FAQ Prüfungen

Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Prüfungen an der KH Mainz zusammengestellt. Die FAQ-Liste wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt.

Der früheste und der späteste Termin zur Anmeldung der Abschlussarbeiten wird durch die Prüfungsordnung des jeweiligen Fachbereichs vorgegeben. Diese Termine werden in jedem Semester auf der Homepage unter Prüfungstermine veröffentlicht.

Weitere Fragen und Hinweise zur Anmeldung der Abschlussarbeit 

Bis wann muss die Abschlussarbeit angemeldet werden, um im Sommersemester das Studium abschließen zu können?

Bachelor-Thesis: Wir empfehlen, spätestens Mitte April anzumelden, damit Sie noch im laufenden Sommersemester abschließen können. Ein genaues Datum gibt es hierzu nicht.

Master-Thesis Soziale Arbeit: Wir empfehlen, spätestens Mitte Januar anzumelden, damit Sie im folgenden Sommersemester abschließen können. Ein genaues Datum gibt es hierzu nicht.

Master-Thesis Gesundheit und Pflege: Wir empfehlen, spätestens Mitte Februar anzumelden, damit Sie im folgenden Sommersemester abschließen können. Ein genaues Datum gibt es hierzu nicht.

Bis wann muss die Abschlussarbeit angemeldet werden, um im Wintersemester das Studium abschließen zu können?

Bachelor-Thesis: Wir empfehlen, spätestens Mitte Oktober anzumelden, damit Sie noch im laufenden Wintersemester abschließen können. Ein genaues Datum gibt es hierzu nicht.

Master-Thesis Soziale Arbeit: Wir empfehlen, spätestens Mitte Juli anzumelden, damit Sie im folgenden Wintersemester abschließen können. Ein genaues Datum gibt es hierzu nicht.

Master-Thesis Gesundheit und Pflege: Wir empfehlen, spätestens Mitte August anzumelden, damit Sie im folgenden Wintersemester abschließen können. Ein genaues Datum gibt es hierzu nicht.

Berechnung zur Anmeldung:

Bachelor-Thesis: zwei Monate Bearbeitungszeit plus zwei Monate Korrekturzeit
Master-Thesis Soziale Arbeit: vier Monate Bearbeitungszeit plus drei Monate Korrekturzeit
Master-Thesis Gesundheit und Pflege: vier Monate Bearbeitungszeit plus zwei Monate Korrekturzeit

Das Ergebnis von beiden Prüfer*innen, muss spätestens eine Woche vor Semesterende im Prüfungsamt vorliegen, damit Sie noch im Semester abschließen können. Sollte die Bewertung erst im Folgesemester beim Prüfungsamt eingehen, müssen Sie sich für dieses folgende Semester noch einmal einschreiben.

Anmeldung der Abschlussarbeit

Das Anmeldeformular finden Sie im Downloadbereich des Prüfungsamtes unter Formulare. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn die Unterschrift der betreuenden Prof*in und des/der Studierenden vorliegt. Das Anmeldeformular kann persönlich, per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.

Sobald Sie Ihre Thesis im Prüfungsamt anmelden, läuft die Bearbeitungszeit. Ein Voranmelden- bzw. Nachanmelden ist aus rechtlicher Sicht leider nicht möglich!

Bachelor- und Masterarbeiten je Fachbereich

Die Abgabe Ihrer Arbeiten ist zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes vor Ort möglich. Alternativ können Sie Ihre Arbeit per Einschreiben an das Prüfungsamt der Hochschule senden. Der Versendungsstempel der Post gilt als Abgabedatum.

Für den Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften, sowie für den Fachbereich Praktische Theologie 
sind unbedingt 3 gebundene Exemplare ausschließlich im Prüfungsamt einzureichen.

Für den Fachbereich Gesundheit und Pflege 
sind unbedingt 2 gebundene Exemplare ausschließlich im Prüfungsamt einzureichen. Darüber hinaus senden Sie die Abschlussarbeiten per E-Mail (als word und pdf-Datei) an das Prüfungsamt (E-Mail-Adresse: prüfungsamt.gp(at)kh-mz.de) und setzen Sie Ihre/n Betreuer/in in CC. Eine Eingangsbestätigung wird nicht versandt. Sie sehen die Eintragung dann in kathi-net.

Alle Fachbereiche: Senden Sie die Arbeit bitte in jedem Fall zudem per Mail an Ihre jeweiligen Prüfer*innen (als word und pdf-Datei).

Die Prüfer*innen werden Ihnen den Eingang per Mail bestätigen. Durch das Prüfungsamt erhalten Sie keine Bestätigung des Eingangs. Dieser wird lediglich in Ihrem kathi-net vermerkt.

Hausarbeiten je Fachbereich 

Senden Sie Ihre Arbeiten bitte per Mail an den für Sie zuständigen Dozent*in. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung über Ihren Dozenten*in per Mail.

Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften
Bitte senden Sie zusätzlich ein ausgedrucktes Exemplar an Ihren Dozent*in.

Praktische Theologie 
Bitte senden Sie zusätzlich ein ausgedrucktes Exemplar an Ihren Dozent*in.

Fachbereich Gesundheit und Pflege:
Bitte senden Sie zusätzlich ein ausgedrucktes Exemplar an das Prüfungsamt.

Die Abgabetermine und Regelungen für Hausarbeiten Ihres Studiengangs finden Sie unter Prüfungstermine.
Leitfäden und Hinweise zur Erstellung schriftlicher Prüfungsleistungen finden Sie unter Wissenschaftliches Arbeiten. 

Praktikumsberichte je Fachbereich

Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften
Senden Sie Ihren Praktikumsbericht bitte postalisch in einfacher Ausfertigung an das Praxisreferat Soziale Arbeit. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung durch das Praxisreferat per Mail.

Fachbereich Gesundheit und Pflege
Senden Sie Ihren Praktikumsbericht bitte in Papierform an das Prüfungsamt. Der Versendungsstempel der Post gilt als Abgabedatum.

Für Bachelor- und Master-Studierende mit Schwerpunkt "Management" erfolgt die Abgabe des Praktikumsberichts zusätzlich zur Abgabe im Prüfungsamt als digitaler OpenOLAT-Upload. Details hierzu werden jeweils im Wintersemester von den Lehrenden bekanntgegeben.

Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften

Klausuren: Zur Gewährung der Akteneinsicht von Klausuren besteht die Möglichkeit, auf Antrag Kopien der Prüfungsunterlagen zugesandt zu bekommen. Der Antrag kann schriftlich oder per Mail beim Prüfungsamt gestellt werden. Zudem bitten wir Sie, einen - ausreichend frankierten - Freiumschlag für die Übersendung der Kopien an das Prüfungsamt zu senden (1,60 € / DIN A4 Umschlag).

Hausarbeiten des Fachbereichs Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften werden bis zu einem Jahr von den Prüfer*innen verwaltet. Eine Akteneinsicht von Hauarbeiten ist aus organisatorischen Gründen im Prüfungsamt nicht möglich.

Fachbereich Gesundheit und Pflege

Klausuren: Zur Gewährung der Akteneinsicht von Klausuren besteht die Möglichkeit, auf Antrag Kopien der Prüfungsunterlagen zugesandt zu bekommen. Der Antrag kann schriftlich oder per Mail beim Prüfungsamt gestellt werden. Zudem bitten wir Sie, einen - ausreichend frankierten - Freiumschlag für die Übersendung der Kopien an das Prüfungsamt zu senden (1,60 € / DIN A4 Umschlag). Alternativ können die Klausuren, nach Terminabsprache mit dem Prüfungsamt, zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes direkt vor Ort eingesehen werden.

Hausarbeiten können ausschließlich, ebenfalls nach Terminvereinbarung, zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes, eingesehen werden. Eine Zusendung von Kopien ist hier aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Fachbereich Praktische Theologie

Klausuren: Zur Gewährung der Akteneinsicht von Klausuren besteht die Möglichkeit, auf Antrag Kopien der Prüfungsunterlagen zugesandt zu bekommen. Der Antrag kann schriftlich oder per Mail beim Prüfungsamt gestellt werden. Zudem bitten wir Sie, einen - ausreichend frankierten - Freiumschlag für die Übersendung der Kopien an das Prüfungsamt zu senden (1,60 € / DIN A4 Umschlag). Alternativ können die Klausuren, nach Terminabsprache mit dem Prüfungsamt, zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes direkt vor Ort eingesehen werden.

Hausarbeiten des Fachbereichs Praktische Theologie werden bis zu einem Jahr von den Prüfer*innen verwaltet. Eine Akteneinsicht von Hauarbeiten ist aus organisatorischen Gründen im Prüfungsamt ist nicht möglich.

Generell gilt für alle Fachbereiche

Für gewöhnlich gewähren die Prüfer*innen unabhängig vom Recht auf Akteneinsicht auch eine Besprechung der Prüfungsleistung. Hierzu können Sie bei dem verantwortlichen Prüfer*innen per Mail anfragen, ob Sie gemeinsam die Prüfungsleistung besprechen können. Dies ist innerhalb eines Jahres nach Ablegen der Prüfung möglich.

Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen Termin mit den Prüfer*innen und informieren Sie das Prüfungsamt über diesen Termin, damit die Prüfungsunterlagen im Büro der jeweiligen Person hinterlegt werden können.

Generell gelten für Krankmeldungen die Regeln der Prüfungsordnungen der jeweiligen Fachbereiche!

Klausuren und mündliche Prüfungen

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen an den Prüfungen nicht teilnehmen können, ist dem Prüfungsamt eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, bzw. ein qualifiziertes ärztliches Attest zur Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht hier nicht, bzw. wird zur Entschuldigung nicht berücksichtigt.

Aus dem Attest muss hervorgehen, für welchen Zeitraum Sie prüfungsunfähig sind. Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Prüfungsamt spätestens 3 Tage nach der versäumten Prüfung vorliegen.

Die Nach- und Wiederholungsprüfungen werden spätestens im darauffolgenden Semester angeboten. Gemäß Prüfungsordnung werden die exakten Nachprüfungs- und Wiederholungstermine 6 Wochen vor den Prüfungen bekannt gegeben bzw. veröffentlicht.

Bachelor-, Master- und Hausarbeiten

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit an Master-, Bachelor-, oder Hausarbeiten unterbrechen müssen, bzw. den Abgabetermin nicht einhalten können, ist dem Prüfungsamt ebenfalls eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, bzw. ein qualifiziertes ärztliches Attest zur Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht hier nicht, bzw. wird zur Entschuldigung nicht berücksichtigt.

Aus dem Attest muss hervorgehen, für welchen Zeitraum Sie prüfungsunfähig sind. Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Prüfungsamt spätestens 3 Tage nach dem versäumten Abgabetermin, bzw. nach dem Beginn der Erkrankung vorliegen.

Der Abgabetermin wird dann nur um den bestätigten Krankheitszeitraum verlängert.

Formular zur Krankmeldung

Sie können das Formular Bescheinigung der Prüfungsfähigkeit, das Sie im Downloadbereich/Formulare des Prüfungsamtes finden, zur Vorlage bei Ihrem Arzt verwenden: ⇒ Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Generell gelten zu den Abmeldungen die Regeln der Prüfungsordnungen der jeweiligen Fachbereiche! Link Prüfungsordnungen

Klausuren, mündlichen Prüfungen und Hausarbeiten

Gemäß den geltenden Prüfungsordnungen haben Studierende die Möglichkeit, sich spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin, bzw. Abgabetermin bei Hausarbeiten, schriftlich (per Mail) beim Prüfungsamt abzumelden. ⇒ Kontakte des Prüfungsamt

Bei fristgerechten Abmeldungen bleiben alle drei Prüfungsversuche erhalten.

Die Studierenden werden dann automatisch zum nächsten Abgabetermin/Prüfungstermin angemeldet.

Wichtiger Hinweis: Eine Abmeldung von Prüfungen ist nur zum ersten Prüfungstermin, bzw. zur 1. Runde möglich. Eine Abmeldung von Nachprüfungen ist nur dann möglich, wenn Sie sich wie o.a. fristgerecht zum 1. Prüfungstermin abgemeldet hatten. D.h. in der Regel ist eine Abmeldung von Nachprüfungen nicht möglich!

Bachelor- und Masterarbeiten:

Eine Abmeldung von den Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) ist nicht möglich!

Was bedeutet Schreibzeitverlängerung?

Für Prüfungen kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von bis zu maximal 50% der regulären Bearbeitungszeit genehmigt werden. Dies gilt sowohl für Klausuren als auch für Hausarbeiten. Schreibzeitverlängerungen sind eine Form des Nachteilsausgleichs.

Wie lange gilt die Schreibzeitverlängerung?

Schreibzeitverlängerungen gelten für die Prüfung bzw. den Prüfungszeitraum, für die sie beantragt wurden. Eine Schreibzeitverlängerung aus sprachlichen Gründen kann auch für die gesamte Dauer des Studiums ausgesprochen werden. Dann ist eine einmalige Beantragung ausreichend. Dies gilt auch bei chronischen Erkrankungen, bei denen eine Veränderung des Grundes für den Nachteilsausgleich im Verlauf des Studiums nicht zu erwarten ist. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Bei akuten Erkrankungen wird die Dauer individuell durch den Prüfungsausschuss festgelegt.

Voraussetzungen für die Genehmigung einer Schreibzeitverlängerung

  • Immatrikulation als ordentliche*r Student*in an der KH Mainz
  • Muttersprache ist nicht Deutsch
  • Schreibzeitverlängerungen werden bis zum Sprachniveau B2 genehmigt. Ein Sprachnachweis ist vorzulegen*.
  • Personen, bei denen eine fachärztlich attestierte Beeinträchtigung vorliegt, die eine Verlängerung der Schreibzeit erforderlich macht, können eine Genehmigung erhalten. Ein Attest von einem Arzt oder Psychotherapeuten ist vorzulegen. 

*Für den Masterstudiengang Soziale Arbeit-Beratung und Case Management ist das Sprachniveau C1 Zugangsvoraussetzung. Daher kann in diesem Masterstudiengang keine Schreibzeitverlängerung genehmigt werden.

Ablauf Beantragung

Der Antrag wird entweder an das Prüfungsamt gestellt oder direkt an den/die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die Beantragung der Schreibzeit muss mindestens ein Monat vor der jeweiligen Prüfung vorliegen. Der Antrag muss schriftlich oder per Email gestellt werden. Dem Antrag sind Kopien oder Fotos der Originaldokumente beizulegen. Bei einer Beantragung aufgrund muttersprachlicher Gründe muss ein Sprachzertifikat beigelegt werden, aus dem hervorgeht, dass Deutsch nicht die Muttersprache der/des Antragsteller*in ist. Bei gesundheitlichen Gründen erfolgt der Nachweis über ein Attest der/des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin oder der/dem Psychotherapeut*in.

Die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages erfolgt durch den Prüfungsausschuss, i.d.R. durch den/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. 

Die genehmigte Schreibzeitverlängerung muss dem/der jeweiligen Prüfer*in durch die Studierenden selbst mitgeteilt und belegt werden, bzw. zu Beginn einer schriftlichen Prüfung dem/der Aufsichtsführenden als Nachweis vorgelegt werden. Der/die Aufsichtsführende dokumentiert die Schreibzeitverlängerung. Das Prüfungsamt registriert die genehmigten Schreibzeitverlängerungen.

Gemäß Prüfungsordnung werden die Termine für die schriftlichen Prüfungen sechs Wochen vor den Prüfungen im kathi-net und auf der Website unter Prüfungstermine veröffentlicht.

Für die mündlichen Prüfungen erfolgt die Veröffentlichung der exakten Prüfungstermine spätestens zwei Wochen vor den Prüfungen.

Nachdem Ihre Endnote durch den Prüfungsausschuss festgesetzt wurde, erhalten Sie durch das Prüfungsamt einen schriftlichen Bescheid über Ihren Studienabschluss, mit allen wichtigen Informationen zum Erhalt der Abschlussunterlagen.

Ebenso erhalten die Absolvent*innen des Bachelorstudienganges für Soziale Arbeit einen zusätzlichen Gebührenbescheid zur Erlangung der Urkunde der staatlichen Anerkennung.

Damit Sie die Unterlagen im Prüfungsamt erhalten können, müssen Sie exmatrikuliert sein bzw. alle Unterlagen zur Exmatrikulation beim Studierendensekretariat eingereicht haben. 

Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen und die Endnote durch den Prüfungsausschuss festgesetzt wurde, erhalten Sie Zeugnis und Urkunde im Prüfungsamt, auch wenn sie noch bis zum Ende des Semesters eingeschrieben bleiben. Zeugnis und Urkunde können sie sich auch gegen eine Gebühr in Höhe von 3,95 Euro per Einschreiben zusenden lassen.

Die Gebühr ist zu überweisen an:
Empfänger: Gesellschaft für Wissenschaft und Bildung Mainz
Bank: Pax Bank Mainz
IBAN: DE30370601934000707061
BIC: GENODED1PAX
Verwendungszweck: Bitte tragen Sie in der Verwendungszweckzeile folgende Daten ein:
Matrikelnummer, Nachname, Vorname, Verwendungszweck.

Auf der Seite Wissenschaftliches Arbeiten finden Sie eine Zusammenstellung aller Hinweise, Leitfäden und Hilfestellungen der Fachbereiche rund um das Anfertigen wissenschaftlicher Haus- und Abschlussarbeiten. 

Prüfungsausschuss

Mitglieder des Prüfungsausschusses

Dem Prüfungsausschuss gehören an:

  • Dekan*in als Vorsitzende*r oder der/die Prodekan*in als Stellvertreter*in
  • zwei weitere Professor*innen 
  • „akademische Mitarbeiter“ (ein Mitglied aus der Gruppe gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 HochSchG)
  • ein studentisches Mitglied.

Ein Vertreter oder eine Vertreterin des Prüfungsamtes nimmt in der Regel an den Sitzungen mit Rederecht teil.

Aufgaben des Prüfungsausschusses

Der Prüfungsausschuss entscheidet über:

  • die Anerkennung von Leistungen 
  • die Festsetzung von Betreuenden der Bachelor-Arbeit
  • die Folgen von Versäumnissen und Verstößen
  • Ungültigkeit und Wiederholungen von Prüfungen
  • die Bildung der Gesamtnote
  • das Bestehen und Nichtbestehen des Studienganges
  • Verlängerung von Bearbeitungszeiträumen (Klausuren, Hausarbeiten, Abschlussarbeiten)

Persönliche Sprechzeiten

Sie wollen Unterlagen vor Ort abgeben oder abholen? Zu folgenden Zeiten können Sie die Mitarbeiter*innen des Prüfungsamts persönlich erreichen.

Montag bis Mittwoch    9.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag              13.30 - 15.00 Uhr
Freitag                     9.30 - 11.30 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit findet donnerstags keine Sprechstunde statt.

Außerhalb der persönlichen Sprechzeiten wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an Ihre Ansprechpartner.

Kontakt Prüfungsamt

Georg Kissel

Georg Kissel

Prüfungsamt Soziale Arbeit

Susanne Abt

Susanne Abt

Prüfungsamt Gesundheit und Pflege

Petra Klaus

Petra Klaus

Prüfungsamt Praktische Theologie und Sozialwissenschaften: Migration und Integration