Drei Studierende sitzen auf einer Bank vor der Hochschule. Die Sonne scheint und sie unterhalten sich.

Quereinstieg

Quereinstieg in das Studium an der KH Mainz

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Wechsel bzw. Einstieg in ein höheres Semester eines zulassungsbeschränkten Studienganges möglich. 

Die Zulassungsbeschränkung ergibt sich aus der Anzahl an verfügbaren Studienplätzen.

Eine Zulassung im höheren Semester im Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Sie haben bereits an einer deutschen oder ausländischen Hochschule studiert
  • Die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen können auf das angestrebte Studium angerechnet werden.

Die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen erfolgt durch das zuständige Dekanat sowie das Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss der KH Mainz. 

Die formale Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen ist erst nach der Zulassung zum Studium und der entsprechenden Immatrikulation möglich bzw. erforderlich.

Soziale Arbeit (B.A.)

Studierende, die an der Katholischen Hochschule Mainz einen Bachelor-Studiengang Praktische Theologie erfolgreich abgeschlossen haben, können sich zum dritten Fachsemester bewerben. Ihnen werden entsprechend Leistungen aus dem vorhergehenden Studium anerkannt. Noch fehlende Leistungen können Sie im Verlauf des Studiums nachholen.

Sozialwissenschaften: Migration und Integration (B.A.)

An einer Hochschule erbrachte Leistungen werden anerkannt, sofern in Inhalt und Umfang keine wesentlichen Unterschiede bestehen. 

Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden bis zu einem Viertel des Hochschulstudiums anerkannt. Über die Anerkennung wird in beiden Fällen nach einer Einzelfallprüfung entschieden.

Insbesondere können die beiden Wahlpflichtmodule im Hauptstudium durch bereits erbrachte Leistungen ersetzt und diese Studienphase über die ohnehin reduzierte Anwesenheit hinaus weiterhin von Präsenzleistungen entlastet werden.

Soziale Arbeit - Beratung und Case Management (M.A.)

An einer anderen Hochschule erbrachte Leistungen außerhalb des Bachelor-Studiengangs werden anerkannt, sofern in Inhalt und Umfang keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden bis zu einem Viertel des Hochschulstudiums anerkannt. Über die Anerkennung wird in beiden Fällen nach einer Einzelfallprüfung im Dekanat des Fachbereichs „Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften“ entschieden.

 

Eine Zulassung im höheren Semester im Bachelor-Studiengang Praktische Theologie ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Sie haben bereits an einer deutschen oder ausländischen Hochschule studiert.
  • Die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen können auf das angestrebte Studium angerechnet werden.

Die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen erfolgt durch das zuständige Dekanat sowie das Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss der KH Mainz. 

Die formale Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen ist erst nach der Zulassung zum Studium und der entsprechenden Immatrikulation möglich bzw. erforderlich.

Im Fachbereich Gesundheit und Pflege ist es möglich, aufgrund beruflicher Qualifikation in den Gesundheitsfachberufen der Pflege, Physiotherapie und Logopädie in ein höheres Semester einzusteigen. 

Weitere Informationen zum verkürzten Bachelorstudiengang sowie den Kontakt zur Studienberatung finden Sie hier.

Zusätzlich zu Ihrer Online-Bewerbung als Quereinsteiger*in können Sie sich Ihre bereits erbrachten hochschulischen und außerhochschulischen Leistungen anerkennen lassen.

Hochschulische Leistungen können sein:

  • Modulleistungen aus Seminaren, Vorlesungen und Übungen von Hochschulen und Universitäten

Außerhochschulische Leistungen können sein:

  • Fertigkeiten und Kompetenzen aus Fort- und Weiterbildung

  • Fertigkeiten und Kompetenzen aus mehrjähriger, einschlägiger beruflicher Erfahrung und/oder Leitungsfunktion

Informationen und Beratung erhalten Sie durch die Studienberatung des Fachbereichs Gesundheit und Pflege.

Bewerbung Quereinstieg

Quereinstieg Soziale Arbeit (B.A.) und Praktische Theologie (B.A.)

Die Bewerbung für einen Quereinstieg wird schriftlich beim Studierendensekretariat der Katholischen Hochschule Mainz eingereicht. 

Die Auflistung der einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie auf dem Bewerbungsbogen.

Jetzt bewerben

Quereinstieg Gesundheit und Pflege (B.Sc.)

Für den Quereinstieg in den Bachelor Gesundheit und Pflege können Sie sich während der Bewerbungsfristen online bewerben. 

Zur Online-Bewerbung 

Bewerbungsfristen Quereinstieg

Fachbereich Gesundheit und Pflege
zum Sommersemester: 01. November bis 31. Januar d. J.
zum Wintersemester: 01. Mai bis 15. Juli d. J.

Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften sowie Praktische Theologie
zum Sommersemester: 01. Dezember bis 31. Januar d. J.
zum Wintersemester: 01. Februar bis 30. Juni d. J

Fachbereich Praktische Theologie
zum Sommersemester: 01. Dezember bis 31. Januar d. J.
zum Wintersemester: 01. Februar bis 30. Juni d. J

Kontakt Studierendensekretariat

Melanie Anger

Melanie Anger

Studierendensekretariat Gesundheit und Pflege

Anna Maria Hartung

Anna Maria Hartung

Studierendensekretariat Praktische Theologie

Maximilian Schnöke

Maximilian Schnöke

Studierendensekretariat Soziale Arbeit