Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Wechsel bzw. Einstieg in ein höheres Semester eines zulassungsbeschränkten Studienganges möglich.
Die Zulassungsbeschränkung ergibt sich aus der Anzahl an verfügbaren Studienplätzen.
Eine Zulassung im höheren Semester im Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen erfolgt durch das zuständige Dekanat sowie das Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss der KH Mainz.
Die formale Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen ist erst nach der Zulassung zum Studium und der entsprechenden Immatrikulation möglich bzw. erforderlich.
Studierende, die an der Katholischen Hochschule Mainz einen Bachelor-Studiengang Praktische Theologie erfolgreich abgeschlossen haben, können sich zum dritten Fachsemester bewerben. Ihnen werden entsprechend Leistungen aus dem vorhergehenden Studium anerkannt. Noch fehlende Leistungen können Sie im Verlauf des Studiums nachholen.
An einer Hochschule erbrachte Leistungen werden anerkannt, sofern in Inhalt und Umfang keine wesentlichen Unterschiede bestehen.
Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden bis zu einem Viertel des Hochschulstudiums anerkannt. Über die Anerkennung wird in beiden Fällen nach einer Einzelfallprüfung entschieden.
Insbesondere können die beiden Wahlpflichtmodule im Hauptstudium durch bereits erbrachte Leistungen ersetzt und diese Studienphase über die ohnehin reduzierte Anwesenheit hinaus weiterhin von Präsenzleistungen entlastet werden.
An einer anderen Hochschule erbrachte Leistungen außerhalb des Bachelor-Studiengangs werden anerkannt, sofern in Inhalt und Umfang keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden bis zu einem Viertel des Hochschulstudiums anerkannt. Über die Anerkennung wird in beiden Fällen nach einer Einzelfallprüfung im Dekanat des Fachbereichs „Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften“ entschieden.
Eine Zulassung im höheren Semester im Bachelor-Studiengang Praktische Theologie ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen erfolgt durch das zuständige Dekanat sowie das Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss der KH Mainz.
Die formale Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen ist erst nach der Zulassung zum Studium und der entsprechenden Immatrikulation möglich bzw. erforderlich.
Im Fachbereich Gesundheit und Pflege ist es möglich, aufgrund beruflicher Qualifikation in den Gesundheitsfachberufen der Pflege, Physiotherapie und Logopädie in ein höheres Semester einzusteigen.
Weitere Informationen zum verkürzten Bachelorstudiengang sowie den Kontakt zur Studienberatung finden Sie → hier.
Zusätzlich zu Ihrer Online-Bewerbung als Quereinsteiger*in können Sie sich Ihre bereits erbrachten hochschulischen und außerhochschulischen Leistungen anerkennen lassen.
Hochschulische Leistungen können sein:
Modulleistungen aus Seminaren, Vorlesungen und Übungen von Hochschulen und Universitäten
Außerhochschulische Leistungen können sein:
Fertigkeiten und Kompetenzen aus Fort- und Weiterbildung
Fertigkeiten und Kompetenzen aus mehrjähriger, einschlägiger beruflicher Erfahrung und/oder Leitungsfunktion
Informationen und Beratung erhalten Sie durch die Studienberatung des Fachbereichs Gesundheit und Pflege.
Die Bewerbung für einen Quereinstieg wird schriftlich beim Studierendensekretariat der Katholischen Hochschule Mainz eingereicht.
Die Auflistung der einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie auf dem Bewerbungsbogen.
Für den Quereinstieg in den Bachelor Gesundheit und Pflege können Sie sich während der Bewerbungsfristen online bewerben.
Fachbereich Gesundheit und Pflege
zum Sommersemester: 01. November bis 31. Januar d. J.
zum Wintersemester: 01. Mai bis 15. Juli d. J.
Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften sowie Praktische Theologie
zum Sommersemester: 01. Dezember bis 31. Januar d. J.
zum Wintersemester: 01. Februar bis 30. Juni d. J
Fachbereich Praktische Theologie
zum Sommersemester: 01. Dezember bis 31. Januar d. J.
zum Wintersemester: 01. Februar bis 30. Juni d. J
Studierendensekretariat Gesundheit und Pflege
Studierendensekretariat Praktische Theologie
Studierendensekretariat Soziale Arbeit