Detailansicht einer Landkarte. Verschiedene Länder sind mit bunten Pins markiert.

Mobilität von Personal (STT)

Erasmus+ Förderung für Fort- und Weiterbildung

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Die Hochschulen profitieren von dem internationalen Austausch durch neue Ideen, Inspirationen und verbesserte Abläufe. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule (mit ECHE) an eine aufnehmende Hochschule (mit ECHE) oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage in Programmländern und höchstens sechzig Tage. Je nach Bedeutung der Internationalisierungsstrategie der Hochschule und nach verfügbarem Budget ist eine Wiederholung der Mobilität möglich.

  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Erwerb interkultureller Kompetenz
  • Verbesserung und Pflege der Fremdsprachenkenntnisse
  • Bei Aufenthalten an Partnerhochschulen: Beziehungspflege und Werbung für die KH Mainz
  • Verständnis für und Mitwirkung an Internationalisierung der Heimathochschule

Das Programm steht allen Beschäftigten aus allen Bereichen der Hochschule offen, z. B.:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche/Fakultäten
  • International Office
  • Finanzen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Lehrende) 

Eine individuelle Hospitation bei einer ERASMUS Partnerhochschule ist eine besonders intensive und fachlich lohnende Form der Personalmobilität, aber für beide Seiten aufwändig zu organisieren. Als Alternative bieten daher zahlreiche Hochschulen sog. „International Staff Weeks“ oder „Staff Training Weeks“ an, die in der Regel fünf Arbeitstage dauern und entweder ein spezifisches hochschulrelevantes Thema behandeln oder aber einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Gasteinrichtung und das Bildungssystem des Gastlandes verschaffen.

Die Datenbank iMOTION führt eine Auswahl an Staff Weeks auf, die von Hochschulen im ERASMUS-Raum angeboten werden.

Die Geförderten erhalten

  • Ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Ggf. Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze (s.u.).

Zuzüglich zu diesen Tagessätzen werden Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem online Berechnungsinstrument ermittelt werden, erstattet.

Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ wird fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekannt zu machen. 

Diese Kriterien gelten auch für Zero-Grant-Geförderte.

Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Vollständige und fristgerechte Einreichung der Bewerbungsunterlagen
  • Beschreibung der Sinnhaftigkeit des Vorhabens
  • Sprachkenntnisse

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Bewerberinnen und Bewerber, die sich erstmals um eine Erasmus+ Förderung bewerben sowie Bewerberinnen und Bewerber, die sich um eine Mobilität an einer Erasmus+ Partneruniversität bewerben, vorrangig gefördert werden. Die Entscheidung wird vom Rektorat, dem jeweiligen Dekanat/Kanzler und dem ifb getroffen.  

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden:

Die vollständige Bewerbung muss 1 Monat vor Beginn des Aufenthalts im ifb eingereicht werden.

Zeitnah nach der Rückkehr müssen die Dienstreiseabrechnung (der alle Belege über Reise- und Aufenthaltskosten beigelegt sind) sowie eine Aufenthaltsbestätigung bzw. Teilnahmebescheinigung der aufnehmenden Institution eingereicht werden.

Am letzten Tag der Mobilität erhalten die Teilnehmenden eine E-Mail mit einem Link zum Online-Survey der EU-Kommission. Dieser Bericht muss innerhalb von 30 Tagen ausgefüllt und abgesendet werden.

Kontakt International Office

Milena Rommel