Wahlbekanntmachung
des Wahlausschusses der Katholischen Hochschule Mainz
Wahlen der studentischen Vertreter*innen in die Hochschulorgane
- Senat
- Fachbereichskonferenz Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften
- Fachbereichskonferenz Praktische Theologie
- Fachbereichskonferenz Gesundheit und Pflege
der Katholischen Hochschule Mainz
Amtszeit: 01.03.2027 - 29.02.2028
Der Wahlausschuss hat gemäß Wahlordnung folgende Termine festgelegt:
- 08.10.2026 - Wahlbekanntmachung
- bis 14.11.2026 - Benennung von Kandidaten*innen (Die Erklärung der Vorgeschlagenen, mit der Kandidatur einverstanden zu sein, wird auch in eingescannter Form anerkannt.)
- 16.11.2026 - Bekanntgabe der Kandidaten*innen. Die Vorstellung der Kandidat*innen wird durch den SKH e.V. bekannt gegeben.
- 24.11.2026, 12.00-13.00 h und 25.11.2026, 12.00-13.00 h - Wahltermin im Foyer
- bis 25.11.2026, 13.00 h - Eingang der Briefwahlunterlagen
- 25.11.2026 - Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses
- 05.12.2026 - Ende der Einspruchsfrist
- 07.12.2026 - Endgültiges Wahlergebnis
Es sind zu wählen
in den Senat der Katholischen Hochschule Mainz:
- 3 Studierende als Mitglieder aus dem Fachbereich
- 3 Studierende als Ersatzmitglieder Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften
- 1 Studierende/r als Mitglied aus dem Fachbereich
- 1 Studierende/r als Ersatzmitglied Praktische Theologie
- 3 Studierende als Mitglieder aus dem Fachbereich
- 3 Studierende als Ersatzmitglieder Gesundheit und Pflege
in die Fachbereichskonferenzen der Katholischen Hochschule Mainz:
- 7 Studierende als Mitglieder aus dem Fachbereich
- 7 Studierende als Ersatzmitglieder Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften
- 2 Studierende als Mitglieder aus dem Fachbereich
- 2 Studierende als Ersatzmitglieder Praktische Theologie
- 5 Studierende als Mitglieder aus dem Fachbereich
- 5 Studierende als Ersatzmitglieder Gesundheit und Pflege
Wahlberechtigt und wählbar sind alle immatrikulierten Studierenden der Katholischen Hochschule Mainz.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 14.11.2026 beim Wahlausschuss (Sekretariat Rektorat, Zi.Nr. 4.01) abzugeben. Der Wahlvorschlag bedarf der Schriftform. Dem Wahlvorschlag ist die Erklärung der/des Vorgeschlagenen beizufügen, dass diese/r mit der Kandidatur einverstanden ist.
Die Kandidate*innen sollen ihr Studiensemester und können ggf. ihre Zugehörigkeit zu einer Hochschulgruppe angeben, die dann auf die Stimmzettel übernommen werden.
Es darf nur mit dem vom Wahlausschuss vorbereiteten Stimmzetteln abgestimmt werden. Eine Stimmabgabe durch Stellvertreter ist unzulässig.
Das Wählerverzeichnis kann während der Dienststunden im Sekretariat Rektorat (Zi.Nr. 4.01 / 4.06) eingesehen werden. Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses kann bis zum 14.11.2026 während der Dauer der Auslegungszeit beim Wahlausschuss beantragt werden.
Briefwahl kann bis 17.11.2026, 16.00 Uhr, schriftlich oder persönlich beim Wahlausschuss der Katholischen Hochschule beantragt und die Briefwahlunterlagen ab 17.11.2026 im Rektoratssekretariat, Zi.Nr. 4.01 / 4.06, abgeholt werden. Um vorherige Anmeldung per Mail an rektorat(at)kh-mz.de wird gebeten.
Für die Wahl gilt die Wahlordnung der Katholischen Fachhochschule Mainz, die vom Senat in seiner Sitzung vom 14.07.1983 beschlossen wurde, in der Fassung vom 30.01.1989.
Die Studierenden werden gebeten, am Wahltag ihre Studentenausweise bereitzuhalten.
Mainz, den 08.10.2026
gez.
Prof. in Dr. Stefanie Wienand
Vorsitzende des Wahlausschusses