Drei Studierende sitzen auf einer Bank vor der Hochschule. Die Sonne scheint und sie unterhalten sich.

Zugangsberechtigung

Nachweis für die Zulassung

Hochschulzugangsberechtigung

Für die Zulassung zu einem Studium an unserer Hochschule benötigen Studienbewerber*innen den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.
 

  • Abiturzeugnis in beglaubigter Kopie

Je nach Form der Erlangung Ihrer Fachhochschulreife müssen Sie folgende Nachweise (in beglaubigter Form) mit Ihren Bewerbungsunterlagen einreichen:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil)
  • Nachweis Ihres abgeleisteten freiwilligen sozialen Jahres/ Bundesfreiwilligendienst/ freiwilliges ökologisches Jahr

oder

  • Nachweis der Ausbildung zum Assistenten (Berufsfachschule, Berufskolleg mehrjährig)

oder

  • Nachweis über das zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendige Praktikum - auszustellen vom Praktikumsbetrieb (mit genauen Angaben des Zeitraumes sowie Tätigkeitsangaben, Einsatzgebiet und Wochenarbeitszeit). 
    Sollte das Praktikum um Bewerbungsschluss noch nicht abgeschlossen sein, müssen Sie einen vorläufigen Nachweis vorlegen, bis zu welchem Termin das Praktikum abgeleistet sein wird. 

oder

  • Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (IHK- oder HWK-Prüfungszeugnis, Gesellenbrief bzw. Gesellenprüfung)
  • Gesamtzeugnis Ihrer Fachhochschulreife (Hiermit wird bescheinigt, dass Sie den schulischen und den praktischen Teil nachgewiesen haben und somit das Ziel der Fachhochschulreife erreicht haben. Den Nachweis erhalten Sie nach Vorlage der fachpraktischen Vorbildung an Ihrer Schule.)

Bitte beachten Sie: Der Schule Teil der Fachhochschulreife reicht nicht für ein Studium in den Fachbereichen Soziale Arbeit und Praktische Theologie an unserer Hochschule aus. Die vollständige Fachhochschulreife entspricht einer Hochschulzugangsberechtigung.

Studienbewerber*innen mit beruflicher Qualifikation (qualifizierte Berufsausbildung und Berufserfahrung) sowie Bewerber*innen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben, müssen folgende Unterlagen (in amtlich beglaubigter Form) einreichen:

  • Nachweis einer mit qualifiziertem Ergebnis (Notendurchschnitt von min. 2,5) abgeschlossene Berufsausbildung (amtlich beglaubigte Kopie)

    • Abschlusszeugnis der Kammer mit Angaben der Noten (amtlich beglaubigte Kopie)

    • Abschlusszeugnis der Berufsschule (amtlich beglaubigte Kopie)

oder

  • Nachweis einer Fortbildungsprüfung - falls vorhanden (amtlich beglaubigte Kopie)

oder

  • Nachweis einer bestandenen Meisterprüfung beziehungsweise meisteräquivalente Prüfung (z. B. Erzieher*in) mit ausgewiesener Gesamtnote (amtlich beglaubigte Kopie)

  • Bei einer Berufsausbildung im Ausland muss eine entsprechende Anerkennung vorgelegt werden. Für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Auf der Seite www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ können Sie sich informieren, für welchen Berufsabschluss welches Amt bzw. Handwerkskammer zuständig ist. Unter folgender Hotline können Sie sich in deutscher oder englischer Sprache beraten lassen: +49 30-1815-1111

Falls Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht im Besitz Ihrer Hochschulzugangsberechtigung sind (z. B. weil Sie derzeit das Abitur oder den praktischen Teil der Fachhochschulreife absolvieren), können Sie sich trotzdem schon bewerben.

Bitte verweisen Sie in Ihrer Bewerbung auf diesen Sachverhalt und fügen Sie Ihr zuletzt erhaltenes Zeugnis in beglaubigter Kopie bei. Der erforderliche Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ist nach Erhalt umgehend als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen.

Für ein Studium an unserer Hochschule für den dualen Bachelor-Studiengang im Fachbereich Gesundheit und Pflege reicht der schulische Teil der Fachhochschulreife aus. Den praktischen Teil für die Fachhochschulreife erlangen Sie im ersten Studienabschnitt mit Ihrem Examen, an einer unserer Kooperationsschulen, während der beruflichen Ausbildung. 

Weitere Informationen:

Studieren ohne Abitur – Der Online-Studienführer für alle beruflich Qualifizierten (studieren-ohne-abitur.de)

Wenn Sie an einer Hochschule in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Bei einer im Ausland erworbenen Studienberechtigung ist zu prüfen, inwieweit diese der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist.

Alle Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung weder in Deutschland noch an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben (z.B.: A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat etc.), müssen eine Vorprüfungsdokumentation von ⇒ uni-assist zusammen mit ihrer Bewerbung einsenden.

Für wen gilt diese Regelung nicht?

  • Studierende, die für 1-2 Semester an der KH Mainz studieren möchten, z. B. Studierende von Partnerhochschulen, mit denen eine Kooperationsvereinbarung besteht
  • Absolvent*innen der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs mit vorliegender Anerkennung ihres ausländischen Bildungsnachweises mit einer ausgewiesenen Durchschnittsnote.
  • Studienplatzbewerber*innen, die bereits eine in Deutschland ausgestellte Anerkennung ihres ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote vorlegen können. Die Staatsangehörigkeit der Bewerber*innen ist unerheblich.

Sprachkenntnisse

Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Schule erlangt haben, müssen einen Nachweis erbringen, dass sie die deutsche Sprache auf B2-Niveau beherrschen. Ausnahmen regelt die Hochschule. Sprachkurse und Prüfungen werden von Universitäten, Volkshochschulen etc. angeboten.

Ausnahme: Bewerber*innen für den Master Soziale Arbeit-Beratung und Case Management, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Schule erlangt haben, müssen einen Nachweis erbringen, dass sie die deutsche Sprache auf C1-Niveau beherrschen.