Für die konsekutiven Master-Studiengänge im Fachbereich Gesundheit und Pflege gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
Bei fachbezogenen Diplom- oder Bachelor-Abschlüssen, die an einer anderen deutschen oder ausländischen Hochschule erworben wurden, erfolgt eine Äquivalenzprüfung der Studieninhalte durch den Prüfungsausschuss des Fachbereiches Gesundheit und Pflege der KH Mainz.
Alle Bewerber*innen, die ihren Bachelor-Abschluss an einer anderen Hochschule erlangt haben, müssen die Gleichwertigkeit prüfen lassen. Die Prüfung kann auch schon vor der Bewerbungsfrist beantragt werden.
Die Äquivalenzprüfung ist kostenpflichtig. Bitte überweisen Sie die Gebühr in Höhe von 30,00 Euro auf folgendes Konto:
PAX Bank
IBAN: DE30 37060193 4000707061
BIC: GENODED1PAX
Verwendungszweck: Name, Vorname, Äquivalenzprüfung
Wenn Sie sich an unserer Hochschule immatrikulieren, werden die Gebühren mit den Einschreibgebühren verrechnet.
Über das Ergebnis der Äquivalenzprüfung werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Die Äquivalenz (Gleichwertigkeit) Ihres Abschlusses wurde nicht oder nicht vollständig anerkannt?
Dann besteht für Sie die Möglichkeit, Module im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Gesundheit und Pflege nachzuholen. Auch in diesem Fall werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Zum Nachholen der für die Zulassung zum Master-Studium benötigten Bachelor-Module können Sie einen Antrag auf Zulassung für einen Studienplatz aufgrund der Äuqivalenzprüfung stellen.