Psychosoziale Diagnostik im Strafverfahren ist in der juristischen Literatur und in der Rechtsprechung bisher kaum thematisiert worden. Dabei steht außer Frage, dass psychosoziale Diagnostik für strafverfahrensrechtliche Entscheidungen im weiteren Sinne von enormer Bedeutung ist. Zahlreiche Entscheidungen könnten ohne psychosoziale Diagnostik nicht getroffen werden. So sind beispielsweise Entscheidungen im Bereich der Bewährung ohne den Bericht der Bewährungshilfe, Entscheidungen im Jugendstrafrecht ohne den Bericht der Jugendgerichtshilfe oder vollzugsrechtliche Entscheidungen ohne vorausgehende psychosoziale Diagnostik nicht denkbar.
Psychosoziale Diagnostik ist im Strafrechtverfahren also von zentraler Bedeutung. Dem steht eine fundamentale Leerstelle im Forschungsstand gegenüber: Weder findet die psychosoziale Diagnostik eine entsprechende Berücksichtigung im strafrechtlichen Diskurs noch sind rechtliche Fragen im Bereich der psychosozialen Diagnostik von Relevanz. Das führt dazu, dass bisher - anders als im Bereich von forensisch-psychiatrischen Begutachtungen im Strafverfahren - für psychosoziale Begutachtungen keine rechtlichen Mindestanforderungen erarbeitet und begründet wurden.
Das Projekt will die beschriebene Forschungslücke durch die Entwicklung von rechtlichen Mindestanforderungen für die psychosoziale Diagnostik im Strafverfahren schließen. Da erste Forschungsergebnisse darauf hindeuten, dass bestehende Theorien und Methoden psychosozialer Diagnostik im Strafverfahren nicht mit den zu entwickelnden rechtlichen Mindestanforderungen vereinbar sind, soll durch das Projekt auch ein Diskurs im Bereich der Theorien und Methoden der psychosozialen Diagnostik angestoßen werden.
Die rechtlichen Mindestanforderungen werden ausgehend von der Analyse der rechtlichen Grundlagen der einzelnen Begutachtungssituationen und ihrer grundrechtlichen Implikationen im Strafverfahren unter Auswertung der strafrechtlichen Literatur und Rechtsprechung entwickelt. Im Anschluss können Theorien und Methoden der psychosozialen Diagnostik im Strafverfahren auf ihre Vereinbarkeit mit den entwickelten rechtlichen Mindestanforderungen untersucht werden. Zudem ist zu klären, welche prozessualen Rechtsfolgen aus der Nichteinhaltung der rechtlichen Mindestanforderungen an die psychosoziale Diagnostik resultieren. Dabei sind einerseits die prozessualen Rechtsfolgen in der Tatsacheninstanz und andererseits in der Revisionsinstanz umfassend zu erörtern.