Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase (nach Abschluss des ersten Studienjahres) an einer europäischen Hochschule in einem anderen Programmland studieren und eine Förderung teilweise mehrfach in Anspruch nehmen:
Das Auslandsstudium fördert nicht nur die sozialen und kulturellen Kompetenzen, sondern erweitert auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Auch eine Kombination von Studium und Praktikum ist mit Erasmus+ möglich. Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Förderraten für die internationale Erasmus+ Mobilität an ausgewählten Partnerhochschulen weltweit:
Mobilitätsrichtung | Wieviel? | Mögliche top-ups |
Outgoing-Studierende in Parnterländern | 700 Euro/Monat | für Teilnehmer*innen mit geringen Chancen: 250 Euro/Monat |
Die folgenden Sonderzuschüsse sind alle mit dem Zuschuss für “Grünes Reisen” kombinierbar. Jedoch kann die 250 Euro Zusatzförderung nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien auf Sie zutreffen.
In der neuen Programmgeneration wird mit Beginn des Projektes 2021 die Sonderförderung von Personen mit einem Grad der Behinderung von min. 20 auf Personen mit chronischen Erkrankungen ausgeweitet.
→ Praxisbeispiele Sonderförderung
Mit dem Wintersemester 2022/23 erfolgt außerdem eine Ausweitung der Zielgruppe der Studierenden mit geringen Chancen für den Aufstockungsbetrag (top-up) von 250 Euro für folgende Gruppen:
Erwerbstätige Studierende
Erstakademiker*innen
Neu eingeführt wird die Möglichkeit, Mobilitäten zukünftig auch im blended Format durchzuführen.
Studierende, die nicht an einer regulären physischen Mobilität von mindestens 2 Monaten teilnehmen können, haben die Möglichkeit, eine kürzere Mobilität (5-30 Tage) mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren. Der Zeitraum der virtuellen Komponente ist nicht vorgeschrieben. Ziel ist es, Geförderten flexibles und innovatives Lernen und Lehren zu ermöglichen. Gemeinschaftliches Online-Lernen, Austausch und Teamwork sollen im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder Online-Kurse gefördert werden. Dabei müssen Studierende mindestens 3 ECTS Punkte erreichen.
Mobilitätsdauer | Wieviel? | Mögliche top-ups |
Tag 5-14 | 70 Euro/Tag | Fewer opportunities: 100 Euro einmalig |
Tag 15-30 | 50 Euro/Tag | Fewer opportunities: 150 Euro einmalig |
Mögliche top-ups | Wieviel? | |
Nachhaltiges Reisen | 50 Euro + bis zu 4 Reisetage |
Für all diejenigen, die sich für eine Erasmus Förderung außerhalb von Europa interessieren, gibt es seit 2021 die Möglichkeit, auch diese Mobilitäten zu fördern.
Das Ziel ist es, geographisch möglichst breit aufgestellt zu sein. Voraussetzung ist, dass zwischen den beteiligten Hochschulen bilaterale Erasmus Austauschabkommen bestehen.
Eine Erasmus Kooperation besteht bereits mit der Universidad Autónoma de Yucatán in Mexiko. Die Verhandlungen mit verschiedenen Partnerhochschulen laufen derzeit noch.
Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ wird fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmer*innen bekannt zu machen.
Bewerber*innen müssen folgende Kriterien erfüllen:
Über die Nominierung entscheidet eine Auswahlkommission.
Die Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung läuft analog zur Bewerbungsfrist für ein Auslandssemester. Für ein Auslandssemester im Wintersemester ist es der 01. Februar, für ein Auslandssemester im Sommersemester ist die Frist der 01. August.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich im Mobilitätsportal der KH Mainz registrieren und folgende Unterlagen hochladen:
Nachdem die Bewerbung von der Auswahlkommission akzeptiert und der Studienplatz im Ausland zugewiesen wurde, müssen folgende Dokumente für die Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung im Portal zur Verfügung gestellt werden:
Erst nach der Bereitstellung der Mobilitätsvereinbarung / des Learning Agreements, die von den Auslandsbeauftragten sowohl der aufnehmenden als auch der entsendenden Hochschule und von der bzw. dem teilnehmenden Studierenden unterschrieben vorliegen muss, wird über eine Förderung entschieden.
Dieses Verfahren ersetzt nicht die Bewerbung an der aufnehmenden Hochschule. Die zentrale Erasmus+ Koordinatorin informiert die Partnerhochschulen im Ausland über die Interessenbekundungen der Bewerberinnen und Bewerber. Diese müssen sich dann aber individuell nach Aufforderung an der zugewiesenen Hochschule einschreiben!
Die nominierten Studierenden unterzeichnen vor der Abreise die Zuschussvereinbarung, das sogenannte Grant Agreement, in welcher der Zahlungsfluss geregelt ist: Auszahlung einer ersten Rate in Höhe von 70% der Gesamtförderung vor dem Aufenthalt, die zweite Rate in Höhe der verbleibenden 30% nach Abgabe aller weiteren Dokumente (s.u.). Außerdem füllen die Studierenden ein Learning Agreement aus, welches die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen regelt.
Nach der Nominierung werden die ausgewählten Studierenden per Email zu einem obligatorischen Online-Sprachtest (OLS) eingeladen. Der Test soll den Geförderten zur Selbsteinschätzung dienen und hat keinen Einfluss auf die Förderung. Nach der Rückkehr wird zu einem freiwilligen Test eingeladen.
Ferner wird den Geförderten mit der Zusage die Erasmus+ Studierenden-Charta, welche Informationen zu Rechten und Pflichten der am Programm teilnehmenden Personen enthält, überreicht.
Möglichst zeitnah nach der Rückkehr müssen eine Aufenthaltsbestätigung der aufnehmenden Hochschule sowie ein Transcript of Records eingereicht werden.
Nach dem Aufenthalt (letzter Tag der Mobilität) erhalten die Teilnehmenden eine E-Mail mit einem Link zum Online-Survey der EU-Kommission. Dieser Bericht muss innerhalb von 30 Tagen ausgefüllt und abgesendet werden.
Ergänzend zu dem Online-Fragebogen werden die Studierenden aufgefordert, einen Erfahrungsbericht einzureichen. Einen Leitfaden zu diesem Bericht finden Sie im Mobilitätsportal. Dort reichen Sie auch den Bericht ein.
Erst, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden, wird die zweite Förderrate ausgezahlt.
Milena Rommel