Detailansicht einer Landkarte. Verschiedene Länder sind mit bunten Pins markiert.

Auslandsstudium für Studierende (SMS)

Erasmus+ Förderung für Studiensemester im Ausland

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase (nach Abschluss des ersten Studienjahres) an einer europäischen Hochschule in einem anderen Programmland studieren und eine Förderung teilweise mehrfach in Anspruch nehmen:

  • jeweils in Bachelor-, Master-, und Promotions-Studiengängen bis zu zwölf Monate
  • in einzügigen Studiengängen (z. B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich zwölf Monate im Promotions-Studium
  • die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z. B. für zwei Mal sechs Monate)

Das Auslandsstudium fördert nicht nur die sozialen und kulturellen Kompetenzen, sondern erweitert auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Auch eine Kombination von Studium und Praktikum ist mit Erasmus+ möglich. Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren.

  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für Studienaufenthalt im Ausland
  • ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Online-Sprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Supports (OLS)
  • ggf. Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kind/Kindern
  • ggf. Sonderzuschüsse für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung
  • ggf. Sonderzuschüsse für nachhaltige An- und Abreise
  • ggf. Sonderzuschüsse für Erstakademikerinnen und Erstakademiker
  • ggf. Sonderzuschüsse für erwerbstätige Studierende 

  • Studienaufenthalt in einem der teilnehmenden Programmländer
  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Hochschule muss am Erasmus+ Programm teilnehmen
  • Heimathochschule und Gasthochschule müssen einen Erasmus-Kooperationsvertrag abgeschlossen haben

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.

Förderraten für die internationale Erasmus+ Mobilität an ausgewählten Partnerhochschulen weltweit:

MobilitätsrichtungWieviel?Mögliche top-ups
Outgoing-Studierende in Parnterländern700 Euro/Monatfür Teilnehmer*innen mit geringen Chancen: 250 Euro/Monat

Zuschuss für Green Travel

  • Wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partnerhochschule mit einem der folgenden, vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (z.B. zu Fuß, Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft), können Sie den Zuschuss für „Grünes Reisen“ beantragen.
  • Es gibt einen einmaligen Zuschuss für nachhaltiges Reisen in Höhe von 50 Euro und zusätzlich können bis zu 4 Reisetage beantragt werden.

Die folgenden Sonderzuschüsse sind alle mit dem Zuschuss für “Grünes Reisen” kombinierbar. Jedoch kann die 250 Euro Zusatzförderung nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien auf Sie zutreffen.

Studierende mit Behinderung

In der neuen Programmgeneration wird mit Beginn des Projektes 2021 die Sonderförderung von Personen mit einem Grad der Behinderung von min. 20 auf Personen mit chronischen Erkrankungen ausgeweitet. 

  • Studierende mit einem GdB von mindestens 20, die für ein Auslandsstudium über Erasmus+ gefördert werden, können zusätzliche Fördermittel beantragen
  • Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.
  • Studierende mit einem GdB von mindestens 50 können für vorbereitende Reisen in das Zielland der Erasmus+ Mobilität bezuschusst werden
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf für den Auslandsaufenthalt führt, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten.

Studierende mit Kind

  • Studierende, die für ein Auslandsstudium über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können eine zusätzliche monatliche Pauschale beantragen. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner/Partnerin) mitreist.

→ Praxisbeispiele Sonderförderung

Studierende mit geringen Chancen

Mit dem Wintersemester 2022/23 erfolgt außerdem eine Ausweitung der Zielgruppe der Studierenden mit geringen Chancen für den Aufstockungsbetrag (top-up) von 250 Euro für folgende Gruppen:

Erwerbstätige Studierende

  • Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro beantragen, wenn der Verdienst durch den Auslandsaufenthalt wegfällt.
  • Voraussetzung dafür ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat durchgängig über mindestens sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt

Erstakademiker*innen

  • Als Erstakademiker*innen gelten bei Erasmus Studierende, deren Eltern über keinen Abschluss einer Hochschule verfügen. Auch hier gibt es 250 Euro zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung.
  • Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind.

Blended Mobility

Neu eingeführt wird die Möglichkeit, Mobilitäten zukünftig auch im blended Format durchzuführen.

Studierende, die nicht an einer regulären physischen Mobilität von mindestens 2 Monaten teilnehmen können, haben die Möglichkeit, eine kürzere Mobilität (5-30 Tage) mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren. Der Zeitraum der virtuellen Komponente ist nicht vorgeschrieben. Ziel ist es, Geförderten flexibles und innovatives Lernen und Lehren zu ermöglichen. Gemeinschaftliches Online-Lernen, Austausch und Teamwork sollen im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder Online-Kurse gefördert werden. Dabei müssen Studierende mindestens 3 ECTS Punkte erreichen. 

Förderraten für blended mobilites 

MobilitätsdauerWieviel?Mögliche top-ups
Tag 5-1470 Euro/TagFewer opportunities: 100 Euro einmalig
Tag 15-3050 Euro/TagFewer opportunities: 150 Euro einmalig
Mögliche top-upsWieviel? 
Nachhaltiges Reisen50 Euro + bis zu 4 Reisetage 

Für all diejenigen, die sich für eine Erasmus Förderung außerhalb von Europa interessieren, gibt es seit 2021 die Möglichkeit, auch diese Mobilitäten zu fördern.

Das Ziel ist es, geographisch möglichst breit aufgestellt zu sein. Voraussetzung ist, dass zwischen den beteiligten Hochschulen bilaterale Erasmus Austauschabkommen bestehen.

Eine Erasmus Kooperation besteht bereits mit der Universidad Autónoma de Yucatán in Mexiko. Die Verhandlungen mit verschiedenen Partnerhochschulen laufen derzeit noch.

Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ wird fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmer*innen bekannt zu machen. 

Bewerber*innen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Vollständige und fristgerechte Einreichung der Bewerbungsunterlagen
  • Darlegung der Motivation
  • Beschreibung der Sinnhaftigkeit des Vorhabens
  • Sprachkenntnisse 

Über die Nominierung entscheidet eine Auswahlkommission.

Die Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung läuft analog zur Bewerbungsfrist für ein Auslandssemester. Für ein Auslandssemester im Wintersemester ist es der 01. Februar, für ein Auslandssemester im Sommersemester ist die Frist der 01. August.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich im Mobilitätsportal der KH Mainz registrieren und folgende Unterlagen hochladen:

  • Motivationsschreiben (gute Begründung der Entscheidung für eine Hochschule und die Förderung)
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse
  • unterschriebenes Bewerbungsformular (Dokument ist im Portal hinterlegt)

Nachdem die Bewerbung von der Auswahlkommission akzeptiert und der Studienplatz im Ausland zugewiesen wurde, müssen folgende Dokumente für die Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung im Portal zur Verfügung gestellt werden:

  • Mobilitätsvereinbarung
  • Learning Agreement

Erst nach der Bereitstellung der Mobilitätsvereinbarung / des Learning Agreements, die von den Auslandsbeauftragten sowohl der aufnehmenden als auch der entsendenden Hochschule und von der bzw. dem teilnehmenden Studierenden unterschrieben vorliegen muss, wird über eine Förderung entschieden.

Dieses Verfahren ersetzt nicht die Bewerbung an der aufnehmenden Hochschule. Die zentrale Erasmus+ Koordinatorin informiert die Partnerhochschulen im Ausland über die Interessenbekundungen der Bewerberinnen und Bewerber. Diese müssen sich dann aber individuell nach Aufforderung an der zugewiesenen Hochschule einschreiben!

Die nominierten Studierenden unterzeichnen vor der Abreise die Zuschussvereinbarung, das sogenannte Grant Agreement, in welcher der Zahlungsfluss geregelt ist: Auszahlung einer ersten Rate in Höhe von 70% der Gesamtförderung vor dem Aufenthalt, die zweite Rate in Höhe der verbleibenden 30% nach Abgabe aller weiteren Dokumente (s.u.). Außerdem füllen die Studierenden ein Learning Agreement aus, welches die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen regelt.

Nach der Nominierung werden die ausgewählten Studierenden per Email zu einem obligatorischen Online-Sprachtest (OLS) eingeladen. Der Test soll den Geförderten zur Selbsteinschätzung dienen und hat keinen Einfluss auf die Förderung. Nach der Rückkehr wird zu einem freiwilligen Test eingeladen.

Ferner wird den Geförderten mit der Zusage die Erasmus+ Studierenden-Charta, welche Informationen zu Rechten und Pflichten der am Programm teilnehmenden Personen enthält, überreicht. 

Möglichst zeitnah nach der Rückkehr müssen eine Aufenthaltsbestätigung der aufnehmenden Hochschule sowie ein Transcript of Records eingereicht werden.

Nach dem Aufenthalt (letzter Tag der Mobilität) erhalten die Teilnehmenden eine E-Mail mit einem Link zum Online-Survey der EU-Kommission. Dieser Bericht muss innerhalb von 30 Tagen ausgefüllt und abgesendet werden.

Ergänzend zu dem Online-Fragebogen werden die Studierenden aufgefordert, einen Erfahrungsbericht einzureichen. Einen Leitfaden zu diesem Bericht finden Sie im Mobilitätsportal. Dort reichen Sie auch den Bericht ein.

Erst, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden, wird die zweite Förderrate ausgezahlt.

Kontakt International Office

Milena Rommel