Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Lehrende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule (mit ECHE) an eine aufnehmende Hochschule (mit ECHE) gefördert werden. Ferner darf Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule (mit ECHE) eingeladen werden.
Die Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und sechzig Tagen; das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden für die erste Arbeitswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
Die Geförderten erhalten
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitäten zu Unterrichtszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze (s.u.). Zuzüglich zu diesen Tagessätzen werden Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem online Berechnungsinstrument ermittelt werden, erstattet.
Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ wird fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekannt zu machen.
Die Kriterien gelten überdies auch für Zero-Grant-Geförderte.
Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Kriterien erfüllen:
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Bewerberinnen und Bewerber, die sich erstmalig um eine Erasmus+ Förderung bewerben, vorrangig behandelt werden. Die Entscheidung wird vom Rektorat, dem jeweiligen Dekanat und dem ifb getroffen.
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden:
Mobilitätsvereinbarung Lehrendenmobilität (dt.)
Mobilitätsvereinbarung Lehrendenmobilität (engl.)
Die vollständige Bewerbung muss bis 1 Monat vor Beginn des Aufenthalts im ifb eingereicht werden.
Möglichst zeitnah nach der Rückkehr müssen neben der Dienstreiseabrechnung (der alle Belege über Reise- und Aufenthaltskosten beigelegt sind) sowie eine Aufenthaltsbestätigung der aufnehmenden Hochschule eingereicht werden.
Am letzten Tage der Mobilität erhalten die Teilnehmenden eine Email mit einem Link zum Online-Survey der EU-Kommission. Dieser Bericht muss innerhalb von 30 Tagen ausgefüllt und abgesendet werden.
Milena Rommel