Detailansicht einer Landkarte. Verschiedene Länder sind mit bunten Pins markiert.

Mobilität von Lehrenden (STA)

Erasmus+ Förderung für Lehre im Ausland

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Lehrende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule (mit ECHE) an eine aufnehmende Hochschule (mit ECHE) gefördert werden. Ferner darf Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule (mit ECHE) eingeladen werden.

Die Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und sechzig Tagen; das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden für die erste Arbeitswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.

  • Lehrende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Promovierende, die in der Lehre tätig sind
  • Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)

Die Geförderten erhalten

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt
  • ggf. Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitäten zu Unterrichtszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze (s.u.). Zuzüglich zu diesen Tagessätzen werden Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem online Berechnungsinstrument ermittelt werden, erstattet.

Regelungen für Projektleiter*innen sowie Mitarbeiter*innen in Drittmittelprojekten in den Bereichen angewandte Forschung und internationale Beziehungen der KH Mainz 

Reisekostenzuschuss

  • Green Travel: Es können bis zu 6 zusätzliche Reisetage bei der Nutzung emissionsarmer Transportmittel beantragt werden. Dies ist möglich, wenn Sie für den überwiegenden Teil der Gesamtstrecke (d.h. mehr als 50% der Hin- und Rückfahrt) emissionsarme Verkehrsmittel wie Fahrrad, Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzen und Ihre Zielstadt mind. 500 km entfernt liegt. Es können bis zu 3 Reisetage für die Hinreise und bis zu 3 Reisetage für die Rückreise gefördert werden.
  • Non-Green Travel: Es können bis zu 2 zusätzliche Reisetage beantragt werden, wenn Sie für den Großteil der Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) das Flugzeug, Auto (ohne Mitfahrende), Motorrad oder Schiff nutzen und mind. 10 Stunden Anreiseweg haben. Es kann jeweils 1 Reisetag für die Hinreise und Rückreise gefördert werden.

Die folgenden Sonderzuschüsse sind alle mit dem Reisekostenzuschuss kombinierbar. Sie erhalten pro Zusatzförderung 250 Euro im Monat. Jedoch kann die 250 Euro Zusatzförderung nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien auf Sie zutreffen.

Exceptional Costs

Wer Exceptional Costs - Außergewöhnliche Kosten für Dienstleistungen und Ausstattung geltend machen möchte, muss vorab einen formlosen antrag stellen und zeitnah nach dem Auslandsaufenthalt einen Nachweis der Realkosten für außergewöhnliche Kosten erbringen.

Übersicht über Förderbeiträge

Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung (Stückkosten für Aufenthaltstage)

ZiellandFörderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der AktivitätFörderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15. – 60. Tag der Aktivität
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
180 EUR126 EUR
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern160 EUR112 EUR
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn140 EUR98 EUR
Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12190 EUR133 EUR

Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ wird fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekannt zu machen.

Die Kriterien gelten überdies auch für Zero-Grant-Geförderte. 

Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Vollständige und fristgerechte Einreichung der Bewerbungsunterlagen
  • Beschreibung der Sinnhaftigkeit des Vorhabens (z. B. durch Vorlage eines Lehrplans)
  • Sprachkenntnisse und interkulturelle Vorerfahrungen

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Bewerberinnen und Bewerber, die sich erstmalig um eine Erasmus+ Förderung bewerben, vorrangig behandelt werden. Die Entscheidung wird vom Rektorat, dem jeweiligen Dekanat und dem ifb getroffen.

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden:

  • Dienstreiseantrag (bereits genehmigt von der/dem Vorgesetzten, z.B. Dekan/-in, Projektleiter/-in)
  • Einladung der Partnerhochschule
  • Programm für die Aufenthaltstage

Mobilitätsvereinbarung Lehrendenmobilität (dt.)
Mobilitätsvereinbarung Lehrendenmobilität (engl.)

Die vollständige Bewerbung muss bis 1 Monat vor Beginn des Aufenthalts im ifb eingereicht werden.

Möglichst zeitnah nach der Rückkehr muss neben der Dienstreiseabrechnung (der alle Belege über Reise- und Aufenthaltskosten beigelegt sind) eine Aufenthaltsbestätigung der aufnehmenden Hochschule eingereicht werden. 

Am letzten Tag der Mobilität erhalten die Teilnehmenden eine E-Mail mit einem Link zum Online-Survey der EU-Kommission. Dieser Bericht muss innerhalb von 30 Tagen ausgefüllt und abgesendet werden.

Kontakt International Office

Milena Rommel