Wenn Sie Ihren Aufenthalt an der Katholischen Hochschule Mainz anerkennen lassen möchten, sollten Sie rechtzeitig die Auslandsbeauftragte bzw. den Auslandsbeauftragten ihres Fachbereichs informieren.
Darüber hinaus sind Beratungsgespäche mit den Praxisreferentinnen und Praxisreferenten der Fachbereiche Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften, Gesundheit und Pflege bzw. Praktische Theologie obligatorisch, da Sie für studienintegrierte Praktika unter Umständen bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.
Sollten während Ihres Aufenthalts Änderungen (z.B. Wechsel der Arbeitseinheit oder des Arbeitgebers) nötig sein, informieren Sie zeitnah alle Beteiligten. Dies gilt besonders, wenn Sie Fördermittel erhalten.
Sollten Sie ein freiwilliges Auslandspraktikum absolvieren, beantragen Sie nach Ihrem Auslandspraktikum die Auflistung des Aufenthalts in Ihrem Diploma Supplement. Wenden Sie sich in diesem Fall ebenfalls an die Auslandsbeauftragte bzw. den Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs. Hierfür werden Sie eine Aufenthaltsbestätigung und ggf. ein Zeugnis benötigen.
Und last but not least:
Prof. Dr. Christian Fröhling
Studienberatung