Die Vereinbarkeit von Studium und Familie ist uns ein wichtiges Anliegen.
Die KH Mainz bietet daher für Schwangere und für Studierende mit Kind verschiedene Angebote, über die wir Sie an dieser Stelle gerne informieren.
Wir sind Mitglied im Verein Familie in der Hochschule und stehen im Austausch mit 130 anderen Hochschulen.
Für Studierende mit Kindern bietet die KH Mainz die Möglichkeit einer am Bedarf der Studierenden organisierten familienergänzenden Betreuung an. Das Angebot kann für Kinder ab acht Wochen in Anspruch genommen werden.
Die Kinderbetreuung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem privaten Dienstleister, der pme Familienservice GmbH, mit dem auch die Johannes Gutenberg-Universität Mainzt und die Hochschule Mainz kooperieren.
Die Tageseltern werden durch die pme Familienservice GmbH ausgewählt, fachlich vorbereitet und während der gesamten Dauer der Betreuung begleitet.
Zwischen Eltern und Tagesmüttern wird nach eingehender Vermittlung durch die pme ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.
Die Inanspruchnahme kann sehr individuell gestaltet werden.
Die Kosten für eine Betreuungsstunde betragen:
Je nach Einkommenslage kann ein Zuschuss der KH Mainz erfolgen.
Als zusätzlichen Service bietet die pme Familienservice GmbH für Studierende auch eine Notfallbetreuung an.
In Kooperation mit dem Studentischen Verein der KH Mainz e.V. (SKH) können je nach Kapazität bis zu zwei Plätze in der Kindertagesstätte der Katholischen Hochschulgemeinde Mainz an Studierende der KH Mainz vergeben werden.
Besondere Regelungen zur Erleichterung der Studienorganisation, z. B. Bevorzugung bei der Wahl von Pflichtveranstaltungen zu familienfreundlichen Zeiten oder Sonderregelungen bei Prüfungen, können im Einzelfall beantragt werden.
Kinderbetreuungsplätze werden auch unabhängig von der Bezuschussung vergeben.
Die Inanspruchnahme eines Platzes ist auf max. vier Semester begrenzt. Eine Bewilligung darüber hinaus ist nur im begründeten Ausnahmefall möglich.
Es können max. 20 Stunden pro Woche und Kind beantragt werden. Ein eventueller Mehrbedarf an Stunden muss gesondert begründet werden.
Die genehmigten und durch Quittung nachgewiesenene Kinderbetreuungskosten können bezuschusst werden. Die Auszahlung erfolgt monatlich.
Wenn mehr Anträge gestellt werden, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheiden folgende Kriterien (ohne Priorisierung):
Antragsberechtigt sind ordentliche Studierende der KH Mainz. Die Berechtigung ist durch die Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.
Anträge sind schriftlich an die Gleichstellungsbeauftragte zu richten. Die Förderung ist für jedes Semesters neu zu beantragen.
Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder Vermittlung von Tageseltern besteht nicht.
Die Babysittingböse bietet Babysitting und Kinderbetreuung von Studierenden für Studierende. Sowohl Suchende wie auch Anbietende von Kinderbetreuung können sich hier eintragen bzw. suchen.
Die Babysittingbörse ist als Kurs in OpenOlat angelegt. Die Zugangsdaten bekommen Sie bei der Gleichstellungsbeauftragen. Bitte nehmen Sie bei Interesse einfach per Mail Kontakt auf: marion.riese(at)kh-mz.de
Gleichstellungsbeauftragte