Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft!
Damit Sie die kommende Zeit optimal gestalten können, erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zum Mutterschutzgesetz und dem Studieren während der Schwangerschaft.
Im Januar 2018 sind Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) in Kraft getreten. Sie dienen dem Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium.
Sie können sich z. B. für Untersuchungen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder für Stillzeiten freistellen lassen.
Das Gesetz regelt den besonderen Schutz der Mutter und des Kindes während der Schwangerschaft und nach der Geburt, wenn die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder Sie ein im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum oder einen Auslandsaufenthalt ableisten.
Das Gesetz gilt auch für Erasmus-Studierende sowie für Gast- und Nebenhörer*innen. Im Rahmen des dualen Studiums ist jeweils die Ausbildungsstätte verantwortlich, in der die Ausbildungsabschnitte erfolgen.
Die KH Mainz ist verpflichtet, die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord unverzüglich über Ihre Mitteilung zu benachrichtigen (§ 27 MuSchG).
Sie sind auf der Grundlage der Schutzfristen vor und nach der Entbindung gemäß § 3 MuSchG von der Verpflichtung zur Teilnahme am Studium befreit. Sofern Sie das Studium ohne Berücksichtigung der Schutzfristen fortsetzen möchten, müssen Sie dieses ausdrücklich und schriftlich gegenüber der KH Mainz erklären. Das gilt auch für Praktika oder Auslandsaufenthalte, wenn diese in die Schutzfristen fallne. Die schriftliche Erklärung können Sie jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Bitte nutzen Sie für die Erklärung das Formular Erklärung zum Verzicht auf Schutzfristen Schwangerschaft.
Studierendensekretariat Praktische Theologie
Gleichstellungsbeauftragte