Prüfen Sie das ausgewählte Studienprogramm sorgfältig. Ein Beratungsgespräch mit der/dem Auslandsbeauftragen Ihres Fachbereichs ist obligatorisch - v. a. wenn im Ausland erbrachte Leistungen an der KH Mainz anerkannt werden sollen.
Spätestens einen Monat vor Studienbeginn im Ausland sollten Sie eine Lernzielvereinbarung (Learning Agreement) abschließen. der Abstimmungsprozess nimmt einige Zeit in Anspruch.
Benötigte Unterschriften:
Die Aktualisierung des Learning Agreements ist verpflichtend, sollte sich innerhalb der ersten vier Wochen Ihres Aufenthalts ein Kurs ändern.
Zeitnah nach Beendigung Ihres Aufenthalts muss ein Leistungsnachweis (Transcript of Records) im Dekanat eingereicht werden. Zusätzlich wird ein formloser Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen benötigt.
Die Eintragung des Aufenthalts im Diploma Supplement ist vor allem dann sinnvoll, wenn keine oder nicht alle Leistungen anerkannt werden können (z. B. weil schon alle Modulprüfungen abgelegt wurden). In diesem Fall sollte eine von der aufnehmenden Einrichtung ausgefüllte Aufenthaltsbestätigung eingereicht werden.
Prof. Dr. Christian Fröhling
Studienberatung