Das Studium der Praktischen Theologie in Teilzeit vermittelt umfassende Kenntnisse der theologischen Fachdisziplinen, z. B.
Die Praxis stellt ein wichtiges Lern- und Reflexionsfeld dar. Die erworbenen inhaltlichen Kompetenzen vertiefen Sie daher in verschiedenen Praktika. Eine individuelle und flexibel Handhabung ist gewährleistet.
Nach dem Abschluss können Sie als Gemeindereferent/Gemeindereferentin in einer Diözese arbeiten, zu denen es diverse Kontaktmöglichkeiten gibt. Hier übernehmen Sie eine Vielzahl an Aufgaben. Sie begleiten Ihre Gemeinde seelsorglich, bereiten Kinder und Jugendliche auf Taufe, Erstkommunion und Firmung vor und geben Religionsunterricht. Daneben kann Ihnen auch der ständige Diakonat offenstehen.
Mit Ihren praktisch-theologischen Kompetenz werden Sie sich fortan intensiver im kirchlichen Kontext bewegen können, um Ihrerseits Menschen aus der Praxis für die Praxis anzuleiten.
Für den Studiengang Praktische Theologie sind verschiedene Eigenschaften wichtig, z. B.
Wünschenswert sind ein vorheriges Praktikum bzw. eine äquivalente ehrenamtliche Profilierung im kirchlichen Kontext.
Die Katholische Hochschule steht aufgrund ihrer fachlichen Expertise für eine grundlegende Reform der Kirche, der Sie idealerweise angehören sollten.
Für den Bachelor-Studiengang Praktische Theologie in Teilzeit gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
Hochschulzugangsberechtigung (HZB): allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Alternativ eine berufliche Ausbildung, die mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen wurde oder eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung bzw. eine vergleichbare Prüfung.
Das Vorpraktikum (6 Wochen) im seelsorgerlichen Bereich außerhalb der Heimatpfarrei kann in der Regel durch äquivalente Tätigkeiten aus dem gemeindlichen oder beruflichen Kontext anerkannt werden.<o:p></o:p>
Für diesen Studiengang sollten Sie der Katholischen Kirche angehören.
Die Bildungsfreistellung ermöglicht es Ihnen, als Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen an beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildungen unter Fortzahlung Ihres Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber teilzunehmen.
Die Lehrveranstaltungen Ihres Studiums sind nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland–Pfalz anerkannt. Die Bundesländer erkennen einander die genehmigten Weiterbildungen an. Wenn der Arbeitgeber in einem anderen Bundesland verortet ist, können Sie für Ihre Lehrveranstaltungen Bildungsfreistellung beantragen.
Schritt 1
Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber anzumelden. Im Antrag sind Informationen über
Ein entsprechender Muster-Antrag ist auf den Seiten des Ministeriums unter "Downloads" verlinkt.
Schritt 2
Der Arbeitgeber stimmt Ihrer Bildungsfreistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes und ohne Anrechnung von Erholungsurlaub zu. Wenn der Bildungsfreistellung zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen, kann der Arbeitgeber bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung die Teilnahme an der anerkannten Veranstaltung zum gewünschten Termin schriftlich ablehnen. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Ministeriums zu finden.
Schritt 3
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss durch eine Bescheinigung nachzuweisen. Die Teilnahmebescheinigung finden Sie als auszufüllendes Formular ("Nachweis Anwesenheit Bildungsfreistellung") unter Formulare weiter unten auf dieser Seite. Sobald Sie die Unterschriften der Lehrenden erhalten, ist diese zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber gültig.
Füllen Sie bitte ebenso das Formular "Fragebogen zur genommenen Bildungsfreistellung" aus und senden Sie dieses bitte an studierendensekr.pt(at)kh-mz.de Mit Ihrer Unterstützung und durch die verpflichtenden Weitergabe dieser Daten an das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung in RLP können wir Ihnen auch zukünftig Lehrveranstaltungen als geförderte Bildungsmaßnahme anbieten.
Bei weiteren Fragen zur Bildungsfreistellung können Sie sich gerne an die Studienberatung des Fachbereichs Gesundheit und Pflege wenden.
Die Prüfungsordnung des Studiengangs finden Sie im Downloadbereich des Prüfungsamtes.
Studienberatung
Studierendensekretariat Praktische Theologie