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Organisation und Gremien

Die Katholische Hochschule Mainz, Hochschule für Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften, Praktische Theologie sowie Pflege und Gesundheit, ist eine staatlich anerkannte Hochschule in freier Trägerschaft. Die Hochschule ist eine rechtlich unselbstständige kirchliche Einrichtung der (Erz-)Diözesen Köln, Limburg, Mainz, Speyer und Trier in der Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung mbH Mainz.

Nähere Informationen zur Organisationsstruktur sowie aktuelle Zahlen können Sie dem ⇒ Bericht des Rektors entnehmen (Hochschule kompakt ab S. 10).

Gremien

Der Senat ist ein zentrales Organ der Organisation und Verwaltung der Hochschule. Der Senat hat alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Hochschule betreffen.

Zu den Aufgaben des Senats zählen insbesondere

• die Grundordnung zu entwerfen 

• sonstige Ordnungen zu erlassen 

• der Trägerin Vorschläge zu Satzung und Satzungsänderungen zu unterbreiten

• Struktur- und Entwicklungspläne für die Hochschule zu erarbeiten

• die Tätigkeit der einzelnen Fachbereiche zu koordinieren und die Vorlesungszeiten
   festzusetzen

• über den Haushaltsvoranschlag der Hochschule zu beschließen

• Richtlinien für die Verteilung der im Rahmen des Haushaltsplanes der Hochschule für den
   Lehrbereich zugewiesenen Mittel zu erstellen

• der Trägerin Vorschläge für die Berufungen von Professoren und Professorinnen, die Einstellung von Lehrkräften für besondere Aufgaben, der Assistenten und Assistentinnen, der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Praxisreferaten, die Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen sowie die Vergabe von Lehraufträgen zu unterbreiten

• Vorschläge für die Wahl des Rektors oder der Rektorin und des Prorektors oder der Prorektorin
   zu erstellen

• die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen und Institutionen zu fördern

• über die Bildung gemeinsamer Ausschüsse zu beschließen

Der Senat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen

• Rektor*in als Vorsitzender
• Prorektorin*in
• Dekan*in des Fachbereichs Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften
• Dekan*in des Fachbereichs Praktische Theologie
• Dekan*in des Fachbereichs Gesundheit und Pflege
• Leiter*in des Instituts für Fort- und Weiterbildung (ifw)
• Leiter*in des Institut für angewandte Forschung und internationale Beziehungen
• Vetreter*in der Professoren/-innen ⇒ Vertreter der Studierenden
• Vertreter*in des SKHe.V. beratende Mitglieder
• Vertreter*in der Assistenten/-innen
• Vertreter*in der sonstigen Mitarbeiter/-innen
• Verwaltungsleitung als beratendes Mitglied
• Stabsstelle Rektorat / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
• Gleichstellungsbeauftragte

Neben dem Senat ist die Versammlung ein weiteres zentrales Organ der Hochschule. Sie hat folgende Aufgaben:

• Erlass und Änderung der Grundordnung aufgrund von Vorlagen des Senats oder eines Viertels
   ihrer Mitglieder

• Wahl des Rektors oder der Rektorin und des Prorektors oder der Prorektorin

• Entgegennahme und Erörterung des Berichts des Rektors oder der Rektorin

Der Versammlung der Hochschule gehören an

• Die Professorinnen und Professoren der Hochschule
• Leiter*in des Instituts für Fort- und Weiterbildung
• Leiter*in des Instituts für angewandte Forschung und Internationale Beziehungen
• Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden
• Vorsitzende*r des SKH e.V.
• Vertreter*in der Assistentinnen und Assistenten
• Vertreter*in der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• Leitung der Verwaltung