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FAQs zum Studium Gesundheit und Pflege

Hier finden Sie Informationen zum Studium

  • bevor Sie studieren (Frage 1 bis 22) und
  • wenn Sie bereits eingeschrieben sind. Wenn Sie Fragen haben, während Sie sich bereits im Studium befinden, scrollen Sie einfach mal runter auf der Seite.

 

 

Nein, das ist nicht möglich. Die Katholische Hochschule bietet ein duales (ausbildungsintegriertes) Studium in Verbindung mit einer der kooperierenden Berufsfachschulen an. Vor Beginn des Bachelor-Studiums an der KH müssen Sie sich um einen Ausbildungsplatz an einer der Kooperationsschulen bewerben. Eine Liste der Kooperationsschulen sortiert nach Berufsgruppenzugehörigkeit finden Sie auf der Homepage der KH. Im Laufe des ersten Ausbildungsjahres können Sie sich online für das Studium an der KH bewerben.

Nein, Sie müssen keine Aufnahmeprüfung ablegen!

Das Studienangebot steht folgenden Gesundheitsfachberufen (Auszubildende und Examinierte) offen:

Pflege:

Pflegefachmann/ Pflegefachfrau, Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege

Logopädie

Physiotherapie.

Der Fachbereich bietet einen Bachelor-Studiengang und drei konsekutive Masterstudiengänge an:

- Bachelor of Science Gesundheit und Pflege

- Master of Science Forschung und Praxis in Gesundheit und Pflege

- Master of Arts Management in Gesundheit und Pflege

- Master of Arts Pädagogik in Gesundheit und Pflege

Der Bachelorstudiengang wird ausbildungsintegriert angeboten. Ein Quereinstieg für Examinierte der Gesundheitsfachberufe (Pflege, Physiotherapie oder Logopädie) ist in der 1. Studienphase möglich.

Wenn Sie unsere Masterstudiengänge belegen wollen mit einem Bachelorabschluss einer anderen Hochschule/ Universität, bedarf es vorher eine Äquivalenzprüfung, die jederzeit beantragt werden kann (keine Fristbindung).

Ja, ein sogenannter Quereinstieg in den Bachelorstudiengang ist während der 1. Studienphase möglich. Weitere Informationen und finden Sie hier auf der Homepage unter Bewerbung als Quereinsteiger: 

https://www.kh-mz.de/studium-und-lehre/bewerbung/bewerbung-als-quereinsteiger/

 

Der Bachelorstudiengang dauert insgesamt 8 Semester. Die erste (ausbildungsintegrierte) Studienphase dauert 5 Semester (2,5 Jahre), die zweite Studienphase (nach dem Examen) 3 Semester (1,5 Jahre).

In den Masterstudiengängen erstecken sich die Lehrveranstaltungen über 4 Semester (2 Jahre).

Ausbildungsintegriert studieren heißt, parallel zu studieren und eine Ausbildung zu machen. Umgangssprachlich wird dies auch "duales Studium" bezeichnet.

Die Ausbildung erfolgt an einer unserer Kooperationsschulen. Eine Übersicht der Kooperationsschulen befindet sich auf unserer Homepage.

Zeitlich erfolgt zuerst die Bewerbung an der Kooperationsschule.

Im Laufe des ersten Ausbildungsjahres können Sie sich bei entsprechender Qualifikation an der KH für das Bachelor-Studium bewerben.

Das Bachelor-Studium gliedert sich in zwei Studienphasen.

Die 1. Studienphase erstreckt sich über 5 Semester (2,5 Jahre) und läuft parallel zur Ausbildung.
Während dieser Zeit kommen Sie zu insgesamt 9 ½ -Blockwochen an die Katholische Hochschule.

Nach Ende der Ausbildung beginnt die 2. Studienphase. Diese erstreckt sich über insgesamt 3 Semester. In diesem Abschnitt finden reguläre Lehrveranstaltungen an drei Tagen der Woche während der Vorlesungszeit statt.

Innerhalb der ersten Studienphase des Bachelorstudiengangs gibt es in den Blockwochen von montags bis freitags (gelegentlich samstags) Lehrveranstaltungen. Im ersten Semester der zweiten Studienphase werden Lehrveranstaltungen von Mittwoch bis Freitag (gelegentlich auch samstags) angeboten. In den beiden nachfolgenden Semestern sind die Veranstaltungstage Montag bis Mittwoch.

In den Masterstudiengängen finden die Lehrveranstaltungen in allen Semestern von Mittwoch bis Freitag (gelegentlich auch samstags) statt.

Ja, nach Abschluss der ersten Studienphase im 5. Semester wählen Sie einen von drei möglichen Wahlpflichtbereichen:

- Forschung und Praxis

- Management

- Pädagogik

Die Wahlpflichtbereiche Management und Pädagogik werden interdisziplinär mit Studierenden aller Berufsgruppen angeboten.
Im Wahlpflichtbereich Forschung und Praxis werden die Veranstaltungen in der Regel ausschließlich in der eigenen Berufsgruppe abgehalten.
Für die Berufsgruppe der Pflege liegt hierbei der Inhaltliche Schwerpunkt auf der psychiatrischen Versorgung und Pflege.

Im 4. Semester erhalten Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Wahlpflichtbereichen durch die Professor*innen.

Sie können sich an die Studienberatung wenden, wenn Sie einen Beratungsbedarf haben.

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich auf Ihr Examen vorzubereiten, finden keine Blockwochen an der KH während des letzten ausbildungsbegleitenden Semesters (= 5. Semesters) statt.

Ja, es ist möglich, in einem gewissen Stundenumfang pro Woche parallel zum Studium zu arbeiten.

Im Bachelorstudiengang ist dies in der 2. Studienphase möglich.

Ebenso ist dies in den Masterstudiengängen möglich.

 

Nein, aber Sie können parallel zu Ihrem Studium in gewissem Umfang einer Berufstätigkeit nachgehen (s.o.).

Sie können Ihr Praktikum gerne im Ausland absolvieren. Von Seiten der KH wird dies explizit unterstützt durch Förderung von Kurzzeitpraktika.
Ein Auslandssemester ist im Curriculum nicht vorgesehen.

Grundsätzlich ist eine Bewerbung als Quereinsteiger*in mit einem ausländischen Bildungsabschluss möglich. Um sich mit einem solchen an der KH bewerben zu können, müssen jedoch folgenden Kriterien erfüllt werden:

Ihr Ausbildungsabschluss muss dem deutschen Standard entsprechen.

Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, können Sie Ihre ausländischen Bildungsnachweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz anerkennen lassen. Informationen hierzu finden Sie unter:

https://add.rlp.de/de/themen/schule/anerkennung-auslaendischer-zeugnisse-recognition-of-foreign-school-certificates-and-qualification-certificates/

 

Wenn Sie in einem anderen Bundesland oder im Ausland leben, finden Sie die zuständige Anerkennungsbehörde unter:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession#

 

Das geforderte Sprachniveau des Deutschen liegt mindestens dem Sprachlevel B2. Entsprechende Zertifikate können beispielsweise beim Goethe-Institut erworben werden:
externer Link: www.goethe.de

Ein Wechsel der Hochschule zum Bachelorstudium an die KH ist möglich.

Wenn der Arbeitgeber Ihres Ausbildungsplatzes ein Kooperationspartner der KH ist (= Kooperationsschulen), ist ein Wechsel in der 1. Studienphase möglich.

Wenn der Arbeitgeber Ihres Ausbildungsplatzes kein Kooperationspartner ist, ist ein Wechsel nach bestandenem Examen nur in bzw. zur 2. Studienphase möglich.

 

Eine Bewerbung mit einem Studienabschluss einer anderen Hochschule ist möglich.

Da unsere Masterstudiengänge konsekutiv zu unserem Bachelorstudiengang ist, muss zunächst festgestellt werden, ob Ihr Bachelorstudienabschluss die Voraussetzungen für den Wunsch-Masterstudiengang erfüllt. Um die Gleichwertigkeit Ihres Studienabschlusses festzustellen, beantragen Sie ein Äquivalenzprüfung. Diese kann jederzeit erfolgen und ist nicht an Bewerbungsfristen gebunden.

Falls keine vollständige Konsekutivität zum gewünschten Master gegeben ist, müssen Sie ggf. ausgewählte Module des entsprechenden Bachelorstudiengangs nachholen. Sie schreiben sich dann zunächst für diese Module in den Bachelorstudiengang ein. Danach können Sie sich für den Masterstudiengang bewerben. Es gibt keine Garantie für einen Masterstudienplatz durch das erfolgreiche Absolvieren der erforderlichen Module.

Nein, Sie müssen sich für die Masterstudiengänge online neu bewerben. Es steht ein begrenztes Studienplatzangebot mit insgesamt 60 Studienplätzen zur Verfügung.

An der Katholischen Hochschule werden keine Studiengebühren erhoben.

Die Studierenden zahlen einen Semesterbeitrag in Höhe von 322€ (Stand: Sommersemester 2022). In diesem Semesterbeitrag ist auch das Semesterticket enthalten, mit dem Sie den ÖPNV nutzen können.

Ja, eine finanzielle Unterstützung ist mittels Stipendien und BAföG möglich.
Bei Rückfragen den BaföG-Anspruch betreffend setzten Sie sich mit dem BAföG-Amt der Uni Mainz in Verbindung.

Gründe, die zur Rückerstattung führen, sind:

  • Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung und  den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und die zugehörige Wertmarke haben (Nachweis ist mit Antragstellung zu erbringen)
  • Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums nachweislich mindestens drei Monate des Semesters außerhalb des Semesterticket-Gültigkeitsbereichs befinden. Dies trifft nur auf eine bestimmte Gruppe der Studierenden der 1. Studienphase im Bachelorstudiengang zu.

Das Formular zur Antragstellung auf Rückerstattung finden Sie hier.