Grundsätzlich muss das Vorpraktikum erst bis Ende September abgeleistet sein.
Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände wird die Dauer des Vorpraktikums auf insgesamt 8 Wochen reduziert (statt 12 Wochen). Das Vorpraktikum kann auch in zwei Blöcken zu jeweils 4 Wochen absolviert werden.
Notfalls kann das Vorpraktikum auf Antrag an das Dekanat auch bis zum Ende des 3. Leistungssemesters nachgeholt werden, sollte es aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich sein, bis zum Beginn des Wintersemesters 2021/22 das Praktikum vollständig zu absolvieren.
ACHTUNG: Aktuell muss das Vorpraktikum nicht zwingend in einer sozialen Einrichtung abgeleistet werden. Anlässlich der Coronapandemie wird soziales Engagement - zum Beispiel auf dem Land bei der Ernte, bei der Essensausgabe einer Tafel oder in einer Pflegeeinrichtung - als Vorpraktikum anerkannt, wenn die Tätigkeit in Vollzeit abgeleistet wurde und durch eine Bestätigung nachgewiesen werden kann.