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Immatrikulation/Einschreibung

Wenn Sie zum Studium an unserer Hochschule zugelassen sind, werden Sie hierüber per Zulassungsbescheid schriftlich (per Post) informiert.

Der Zulassungsbescheid sowie die Anlagen enthalten:

•    Die Information über den Studiengang, in dem Sie zugelassen werden
•    Die Information über die Immatrikulationsfrist
•    Die Information über die benötigten Unterlagen zur Einschreibung an unserer Hochschule
•    Die Information über die erforderliche Zahlung des Semesterbeitrages
•    Ausbildungsvertrag
•    Vereinbarung
•    Anlagen zum Ausbildungsvertrag

Um sich als Studierende*r an unserer Hochschule einschreiben/immatrikulieren zu können, müssen Sie den unterschriebenen Zulassungsbescheid mit den unten genannten erforderlichen Unterlagen einreichen und den Semesterbeitrag überweisen.

Die Einschreibung muss in der Zeit, die im Zulassungsschreiben aufgeführt ist, vorgenommen werden. Es ist erforderlich, dass Sie den Semesterbeitrag (Studienbeitrag, Gebühr Studierendenticket + Gebühr StudiCard) fristgerecht überweisen. Die Kosten für das Studierendenticket werden jedes Semester angepasst. In der Regel liegt der Semesterbeitrag im ersten Semester bei ca. 375 Euro und in den Folgesemestern bei ca. 325 Euro. Die genaue Höhe des Semesterbeitrages bekommen Sie mit der Zulassung mitgeteilt.

Außerdem sind dazu noch innerhalb der Einschreibefrist folgende Unterlagen dem Studierendensekretariat der Katholischen Hochschule Mainz (KH) vorzulegen:

Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
• Zahlungsnachweis (Kontoauszug) über den oben aufgeführten und gezahlten Semesterbeitrag
• Exmatrikulationsbescheinigung (nur erforderlich wenn Sie bereits an einer deutschen oder ausländischen Hochschule/Universität eingeschrieben waren.)
Immatrikulationsbescheinigung (nur erforderlich, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule oder ausländischen Hochschule/Universität eingeschrieben sind.)

Krankenversicherung

Eine gültige Krankenversicherung ist laut Landeshochschulgesetz Rheinland-Pfalz Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen zu einem Studium. Es besteht daher für alle Studierende eine Krankenversicherungspflicht. Sobald Sie eine Zulassung erhalten und von der Zulassung Gebrauch machen, melden Sie Ihrer Krankenkasse bitte unter Angabe unserer Betriebsnummer 52733425 oder alternativ mit der Nummer H0002422, dass Sie ab dem 01.03. (Sommersemester) oder ab dem 01.09. (Wintersemester) an der KH Mainz eingeschrieben werden.

Sollten Sie privat versichert sein, müssen Sie diesen Nachweis mit Angabe unserer Betriebsnummer und dem Immatrikulationsdatum einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Diese melden uns dann digital, dass Sie von der Versicherungspflicht befreit sind.

Studierendenausweis

Nach Ihrer Einschreibung/Immatrikulation erhalten Sie den Studierendenstatus. Das bedeutet, mit Beginn des Semesters sind Sie offiziell Student oder Studentin. Sie erhalten einen Studierendenausweis und eine Matrikelnummer, die zur Identifizierung während des Studiums dient. Zusammen mit dem vom Rektor unterschriebenem Ausbildungsvertrag erhalten Sie die neuen Zugangsdaten, mit denen Sie das Bild für die StudiCard hochladen und Ihre Krankenversicherungsdaten eintragen können. Nach erfolgreichem Hochladen Ihres Bildes wird Ihnen die StudiCard einschließlich Semesterticket und Studienbescheinigungen vom Studierendensekretariat zugeschickt. Die StudiCard beinhaltet das Semesterticket, mit dem Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können. Der Geltungsbereich des Semestertickets entspricht dem des Semestertickets der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Eine Gebietskarte finden Sie HIER.

Einführungsveranstaltungen

Die Einladung zur Einführungsveranstaltung erhalten Sie rechtzeitig vor Studienbeginn. Die Termine zu den Einführungsveranstaltungen finden Sie HIER. Bitte beachten Sie, dass die Einführungsveranstaltung verpflichtend ist.

Quereinsteiger*in

Sollten Sie Quereinsteiger*in sein, dann beachten Sie bitte folgendes:
Bezüglich der Anerkennung Ihrer Studienleistungen im Fachbereich Soziale Arbeit und Praktische Theologie, wenden Sie sich bitte, vor Vorlesungsbeginn, direkt an den/die Dekan*in des jeweiligen Fachbereichs. Den Antrag für die Anerkennung Ihrer Leistungen finden Sie HIER (Formulare).

Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften

Prof.in Dr. Kira Nierobisch
kira.nierobsich[at]kh-mz(dot)de
+49 6131-28944-461

Fachbereich Praktische Theologie

Prof. Dr. Christian Fröhling
christian.froehling[at]kh-mz(dot)de
+49 6131-28944-655

Fachbereich Gesundheit und Pflege

Im Fachbereich Gesundheit und Pflege unterliegt die Entscheidung der Einstufung für den Quereinstieg dem Prüfungsausschuss des Fachbereichs.