Schriftgröße A A A

Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang

Bewerbung mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie an der Katholischen Hochschule Mainz studieren möchten, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Sollten Sie diese im Ausland erworbenen haben, muss zunächst geprüft werden, inwieweit sie der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist. Mithilfe der DAAD-Zulassungsdatenbank können Sie vorab unverbindlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für ihren Wunschstudiengang in Deutschland erfüllen.

Verfahren für Bewerber mit Ausländischem Bildungsnachweis:
Alle Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung weder in Deutschland noch an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben (z.B.: A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat etc.), müssen eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist (https://www.uni-assist.de/vpd-verfahren.html) zusammen mit ihrer Bewerbung einsenden.


Sofern Ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen als gleichwertig anerkannt wird und ausreichende Deutschkenntnisse (B2) nachgewiesen werden, werden Sie in das Studienplatzvergabeverfahren aufgenommen.

Für wen gilt diese Regelung nicht?

  • Studierende von Partnerhochschulen, die im Rahmen eines Austauschprogramms an der Katholischen Hochschule Mainz studieren möchten.
  • Absolventinnen und Absolventen der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs und vorliegender Anerkennung ihres ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote.
  • Studienplatzbewerberinnen und -bewerber, die bereits eine Anerkennung in Deutschland ihres ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote vorlegen können.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen der Fachbereiche

Für Fragen zum Bachelor-Studiengang Praktische Theologie wenden Sie sich bitte an das Dekanat des Fachbereichs „Praktische Theologie“.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an bewerbung[at]kh-mz(dot)de