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Regelung für die Vergabe der Kinderbetreuungsplätze

Die Inanspruchnahme eines Platzes ist auf max. vier Semester begrenzt. Eine Bewilligung darüber hinaus ist nur im begründeten Ausnahmefall möglich.

Es können max. 20 Stunden pro Woche und Kind beantragt werden. Ein eventueller Mehrbedarf an Stunden muss gesondert begründet werden.

Die genehmigten und durch Quittung nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten können bezuschusst werden. Die Auszahlung erfolgt monatlich.

Wenn mehr Anträge gestellt werden als Plätze zur Verfügung stehen, entscheiden folgende Kriterien (ohne Priorisierung):

Prüfungs- und Arbeitssituation

• Alleinerziehende

• vorhandener Kindergartenanspruch

• Einkommensverhältnisse

• Bafögberechtigung

• Ausfallzeiten

Antragsberechtigt sind ordentliche Studierende der KH Mainz. Die Berechtigung ist durch die Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.

Anträge sind schriftlich an die Gleichstellungsbeauftragte zu richten. Die Förderung ist für jedes Semester neu zu beantragen.

Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder Vermittlung von Tagesmüttern besteht nicht.