Die Bildungsfreistellung ermöglicht es Ihnen, als Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen an beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildungen unter Fortzahlung Ihres Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber teilzunehmen. ⇒ Freistellung für Bildungszwecke
Die Lehrveranstaltungen Ihres Studiums sind nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland–Pfalz anerkannt. Die Bundesländer erkennen einander die genehmigten Weiterbildungen an. Wenn der*die Arbeitgeber*in in einem anderen Bundesland verortet ist, können Sie für Ihre Lehrveranstaltungen Bildungsfreistellung beantragen.
Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung schriftlich gegenüber dem*der Arbeitgeber *in anzumelden. Im Antrag sind Informationen über
• die Anerkennung als Weiterbildungsmaßnahme durch das Land Rheinland-Pfalz (erhalten Sie auf Anfrage per E-mail von studienberatung-gp[at]kh-mz(dot)de)
• den Inhalt (Modulhandbuch) und
• Zeitraum (siehe "Termine der genehmigten Lehrveranstaltungen" unten) sowie
• der Name des Veranstalters (KH Mainz) anzugeben.
Ein entsprechender Muster-Antrag ist auf den Seiten des Ministeriums unter "Downloads" verlinkt (siehe Link unter Formulare weiter unten).
Der Arbeitgeber stimmt Ihrer Bildungsfreistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes und ohne Anrechnung von Erholungsurlaub zu. Wenn der Bildungsfreistellung zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen, kann der Arbeitgeber bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung die Teilnahme an der anerkannten Veranstaltung zum gewünschten Termin schriftlich ablehnen. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Ministeriums zu finden (siehe Link unter Formulare).
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss durch eine Bescheinigung nachzuweisen. Die Teilnahmebescheinigung finden Sie als auszufüllendes Formular ("Nachweis Anwesenheit Bildungsfreistellung") unter Formulare weiter unten auf dieser Seite. Sobald Sie die Unterschriften der Lehrenden erhalten, ist diese zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber gültig.
Füllen Sie bitte ebenso das Formular "Fragebogen zur genommenen Bildungsfreistellung" aus und senden Sie dieses bitte an studienberatung-gp[at]kh-mz(dot)de (Fr. Diefenbach, Fr. Höhle oder Fr. Ohlde). Mit Ihrer Unterstützung und durch die verpflichtenden Weitergabe dieser Daten an das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung in RLP können wir Ihnen auch zukünftig Lehrveranstaltungen als geförderte Bildungsmaßnahme anbieten.
Bei weiteren Fragen zur Bildungsfreistellung können Sie sich gerne an die Studienberatung des Fachbereichs Gesundheit und Pflege wenden. ⇒ Studienberatung
Informationen des Landes Rheinland-Pfalz Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung | externer Link |
Antragsformular für den Arbeitgeber | externer Link |
Termine der genehmigten Lehrveranstaltungen in Tagen | herunterladen |
Nachweis Anwesenheit Bildungsfreistellung | herunterladen |
Fragebogen bei genommener Bildungsfreistellung - Statistik für das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung | herunterladen |