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Informationen zum Bildungsurlaub

Bildungsurlaub, der oft auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet wird, ist ein gesetzlich geregelter Urlaubsanspruch von Arbeitnehmer/-innen zum Zweck der Weiterbildung. Bildungsurlaubsgesetze gibt es mit Ausnahme von Bayern und Sachsen in allen Bundesländern. Für jedes Bundesland gelten die jeweiligen Ländergesetze. Entscheidend ist dabei nicht der Wohnort, sondern der Ort an dem sich der Arbeitsplatz befindet.

Allgemeine Informationen zum Thema Bildungsurlaub sowie zu der Gesetzeslage der einzelnen Bundesländer finden Sie hier

Die von uns angebotenen dreitägigen Kurzzeitfortbildungen sowie die Seminare im Rahmen der Langzeitweiterbildungen sind in der Regel alle nach dem Bildungsfreistellungsgesetz in Rheinland-Pfalz als berufliche Weiterbildung anerkannt.