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Zulassungsvoraussetzungen

Die Studienplätze im Bachelor-Studiengang werden von  der  Katholischen Hochschule im Rahmen der  mit den Kooperationspartnern vereinbarten Studienplätze vergeben.

Zum Bachelor-Studiengang werden Studierende im Rahmen der  zur Verfügung stehenden Studienplatzkapazitäten zugelassen, die über folgende Voraussetzungen verfügen:

1. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz legitimiert. ⇒ Hochschulzugangsberechtigung

2. Nachweis, dass die Bewerberin oder der  Bewerber  Schülerin oder Schüler einer der  mit der Katholischen Hochschule kooperierenden Schule für Logopädie ist. ⇒ Kooperationsschulen

Quereinstieg

Für Personen mit einer abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung zur Logopädin bzw. zum Logopäden ist es möglich, in den Bachelor-Studiengang quer einzusteigen.

Die Anerkennung außerhochschulisch erworbener Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

Neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung, die Sie auch ohne Abitur/Fachhochschulreife, als „beruflich Qualifizierte“ erhalten können. ⇒ Hochschulzugangsberechtigung

Detaillierte Informationen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erhalten Sie über : ⇒ https://www.studium-ohne-abitur-rlp.de/hochschulzugang/

Bei der Klärung Ihrer Hochschulzugangsvoraussetzung unterstützen wir Sie gerne.