Die Studienplätze im Bachelor-Studiengang werden von der Katholischen Hochschule im Rahmen der mit den Kooperationspartnern vereinbarten Studienplätze vergeben.
Zum Bachelor-Studiengang werden Studierende im Rahmen der zur Verfügung stehenden Studienplatzkapazitäten zugelassen, die über folgende Voraussetzungen verfügen:
1. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer
Fachhochschule in Rheinland-Pfalz legitimiert.
2. Nachweis, dass die Bewerberin oder der Bewerber Schülerin oder Schüler einer der mit der
Katholischen Hochschule kooperierenden Schule für Logopädie ist.
Quereinstieg
Für Personen mit einer abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung zur Logopädin bzw. zum Logopäden ist es möglich, in den Bachelor-Studiengang quer einzusteigen.
Die Anerkennung außerhochschulisch erworbener Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
Neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung, benötigen Sie eine ⇒ Hochschulzugangsberechtigung, die Sie auch ohne Abitur/Fachhochschulreife, als „beruflich Qualifizierte“ erhalten können.
Detaillierte Informationen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erhalten Sie über : ⇒ https://www.studium-ohne-abitur-rlp.de/hochschulzugang/
Bei der Klärung Ihrer Hochschulzugangsvoraussetzung unterstützen wir Sie gerne.