Voraussetzungen, Ablauf und Beratung

Die Promotion

Mit der Promotion erwerben Sie den akademischen Grad eines Doktors bzw. einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach. In der Dissertationsschrift weisen Sie nach, zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten befähigt zu sein. 

Zum Abschluss des Verfahrens legen Sie eine mündliche Prüfung ab, die sich nach den Vorgaben der jeweiligen Promotionsordnung richtet:

  • In einem Rigorosum erbringen Sie Prüfungsleistungen in den Fächern des Promotionsstudiums. 
  • In einer Disputation treten Sie die akademische Verteidigung von Methoden und Erkenntnissen Ihrer Arbeit an. 

Erst nach der Veröffentlichung Ihrer Dissertation kann die Promotionsurkunde überreicht und der Doktortitel als Namenszusatz geführt werden. 

Wer promovieren möchte, sollte mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Grundsätzlich ist ein Master- oder gleichwertiger Abschluss erforderlich. Dieser sollte im gleichen oder in einem verwandten Fach erworben worden sein, in dem auch die Promotion angestrebt wird.
  • Trotz der formalen Gleichstellung der Masterabschlüsse regeln die Fakultäten und Fachbereiche der kooperierenden Universitäten die Einzelheiten der Zulassungsvoraussetzungen über die Promotionsordnungen selbst. In der Regel wird eine gute bis sehr gute Abschlussnote gefordert.
  • Das Promotionsthema sollte bereits eingegrenzt sein und in einem ausformulierten Exposé dargestellt werden.
  • Zur inhaltlichen Betreuung müssen Sie an der KH Mainz einen Professor oder eine Professorin finden. Grundlage der fachlichen Begleitung während der gesamten Promotionsphase ist die sog. Betreuungsvereinbarung, die Sie gemeinsam mit dem Professor/der Professorin unterzeichnen.
  • Planen Sie, im Rahmen Ihrer Dissertation eigenständig Daten zu erheben, beachten Sie bitte schon bei der Planung Ihres Forschungsdesigns die Hinweise zum Thema Forschungsdatenmanagement.
  • Erheben Sie Daten mit Personenbezug, informieren Sie sich rechtzeitig über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Ggf. müssen Sie vor Beginn der Erhebung ein Ethikgutachten zu Ihrem Studiendesign einholen.   

Mit dem Bologna-Prozess ist der Weg zur Promotion für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften grundsätzlich erleichtert worden. Der Abschluss eines Masterprogramms berechtigt seither zur Promotion, ohne ein weiteres Universitätsstudium absolvieren zu müssen.

Gleichwohl hat die KH Mainz, wie alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz, kein eigenständiges Promotionsrecht. Für Sie als KH-Absolvent/KH-Absolventin bedeutet dies, dass Sie an unserer Hochschule nur in Kooperation mit einer Universität promovieren können (sog. kooperative Promotion). Neben Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin an der KH Mainz müssen Sie daher eine Universität finden, die Sie zur Promotion zulässt, und einen Doktorvater bzw. eine Doktormutter an dieser Universität, der/die Ihre Dissertation - in der Regel als Erstgutachter/Erstgutachterin - betreut.

Die Entscheidung für eine Promotion sollte gut überlegt sein, da sie viel Zeit in Anspruch nimmt (i. d. R. 3 - 5 Jahre) und ein überdurchschnittliches Engagement sowie ein hohes Maß an Eigenverantwortung erfordert. Eine gute Grundlage, um die Entscheidung für eine wissenschaftliche Karriere schon im Vorfeld zu überprüfen und wichtige Schritte zu planen, bietet der Ratgeber des Qualitätszirkel Promotion (QZP) (Hrsg.), 2019: Promotion - bewusst entscheiden und gut starten. Würzburg et al.

Ratsam ist es in jedem Fall, zunächst ein Beratungsgespräch mit der Promotionsbeauftragten der KH Mainz zu vereinbaren.

Literaturtipps

Beratung

Dr. phil. Elke Bruck

Dr. phil. Elke Bruck

Management Forschung, Promotionsberatung