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Anerkennungen

An einer Hochschule erbrachte Leistungen werden anerkannt, sofern in Inhalt und Umfang keine wesentlichen Unterschiede bestehen.

Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden bis zu einem Viertel des Hochschulstudiums anerkannt. Über die Anerkennung wird in beiden Fällen nach einer Einzelfallprüfung entschieden.

Insbesondere können die beiden Wahlpflichtmodule im Hauptstudium durch bereits erbrachte Leistungen ersetzt und diese Studienphase über die ohnehin reduzierte Anwesenheit hinaus weiterhin von Präsenzleistungen entlastet werden.