• Eltern können beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Zahlung von Tagespflegegeld
stellen.
• Gleichzeitig wird ein einkommensabhängiger Elternbeitrag fällig, der sich am Krippenbeitrag
orientiert.
• Bei niedrigem Einkommen besteht die Möglichkeit der Befreiung vom Elternbeitrag.