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Zulassungvoraussetzungen

Für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

Hochschulzugangsberechtigung (HZB) HZB bedeutet: allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Alternativ eine berufliche Ausbildung, die mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen wurde oder eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung bzw. eine vergleichbare Prüfung.

Vorpraktikum (12 Wochen) sofern keine entsprechende einschlägige Vorerfahrung vorliegt.