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Härtefallantrag (Auswahl nach Härtegesichtspunkten)

Wenn für Sie die Nichtzulassung in dem gewünschten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, haben Sie die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen.

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere familiäre, soziale, gesundheitliche oder finanzielle Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern, laut § 15 des Landesrechts Rheinland Pfalz. Gemäß der Rechtsprechung sind dies Gründe, die im Falle der Verzögerung der Aufnahme des Studiums einen Studienerfolg von vornherein verhindern und den Ausschluss der oder des Studierenden vom Studium bewirken würden.

Im Härtefallantrag müssen Sie eine ausführliche, schlüssige Begründung für Ihre besondere Ausnahmesituation darlegen und entsprechende Nachweise beifügen. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt. Alle nötigen Informationen zum Härtefallantrag finden Sie im Bewerbungszeitraum am Ende Ihrer Online-Bewerbung unter dem Stichwort „Härteantrag“. Hier können Sie einen gesonderten Härteantrag stellen und anschließend Ihre Unterlagen schriftlich zusenden.

Das Formular für den Härtefallantrag finden Sie hier: ⇒ Formulare

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