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Bewerbung für einen Masterstudiengang

Bewerbung mit im Ausland erworbenem Hochschulabschluss

Wenn Sie an der Katholischen Hochschule Mainz studieren möchten, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Sollten Sie diese im Ausland erworbenen haben, muss zunächst geprüft werden, inwieweit sie der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist. Mithilfe der DAAD-Zulassungsdatenbank können Sie vorab unverbindlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für ihren Wunschstudiengang in Deutschland erfüllen.

Verfahren für Bewerber mit Ausländischem Bildungsnachweis:
Alle Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung weder in Deutschland noch an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben (z.B.: A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat etc.), müssen eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist (https://www.uni-assist.de/vpd-verfahren.html) zusammen mit ihrer Bewerbung einsenden.


Sofern Ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen als gleichwertig anerkannt wird und ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden (min. B2), werden Sie in das Studienplatzvergabeverfahren aufgenommen.
Ein Nachweis der deutschen Sprache muss von deutschen Staatsangehörigen mit ausländischem Hochschulabschluss nicht vorgelegt werden.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen der Fachbereiche

• Master of Arts Soziale Arbeit Beratung und Case Management

• Master of Arts Management in Gesundheit und Pflege

• Master of Arts Pädagogik in Gesundheit und Pflege

• Master of Science Klinische Expertise in Gesundheit und Pflege

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an bewerbung[at]kh-mz(dot)de