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Anerkennungen

An einer anderen Hochschule erbrachte Leistungen außerhalb des Bachelor-Studiengangs werden anerkannt, sofern in Inhalt und Umfang keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden bis zu einem Viertel des Hochschulstudiums anerkannt. Über die Anerkennung wird in beiden Fällen nach einer Einzelfallprüfung im Dekanat des Fachbereichs „Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften“ entschieden.